Abrechnung Freispruch - Anrechnung Vorschuss Pflichtvert.geb

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Ann_Lachen
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#1

15.01.2015, 12:24

Hallo!

Haben Mdt im Strafverfahren vertreten. Als Pflichtverteidiger bestellt, Akteneinsicht genommen, Termin zur Hauptverhandlung wahrgenommen, im Termin Freispruch.

Wir haben vor der Verhandlung einen Vorschuss auf die Pflichtverteidigergeb.beantragt. Nun meine Frage:

Aufgrund des Freispruchs habe ich jetzt einen KfA mit den Wahlanwaltsgebühren zu stellen, was ist mit dem gezahlten Vorschuss auf die Pflichtverteidigergebühren? Einfach als gezahlter Vorschuss abziehen?
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Liesel
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#2

15.01.2015, 12:30

Ja. Ich würde schreiben "abzügl. bereits gezahlte Pflichtverteidigervergütung".
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