Kostenfestsetzungsantrag

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Geniesserin
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#11

04.02.2015, 11:16

@Anahid: :zustimm

@Janaa: Ist denn erläutert, wie sich die 603,92 € zusammensetzen? Da es noch eine Differenz zu der Berechnung von Anahid gibt, ist die GG mit 1,5 oder berechnet worden? Ist jetzt nur der vollständigkeithalber.
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Janaaa
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#12

04.02.2015, 11:23

Okay danke :)
Neee zu der Anrechnung hab ich auch nichts geschrieben. Nur, dass die Geschäftsgebühr nicht mit festgesetzt werden darf.
Wollte das nur verstehen, wieso die da jetzt mehr angerechnet haben :)
Janaaa
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#13

04.02.2015, 11:29

@Geniesserin: Nein dazu steht im Urteil nichts dabei. Die haben von der Hauptforderung 6.646,23 € zugesprochen bekommen anstatt 8.146,25 € und von den vorgerichtlichen Kosten 603,92 € anstatt 718,40 €.
Die Gegenseite hat eine 1,3 GG mit eingeklagt...
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Anahid
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#14

04.02.2015, 11:33

Dann ist die Anrechnung auch nach altem Recht. Denn nach neuem Recht würde ja auch der Betrag der eingeklagten vorgerichtlichen Kosten bei dem Streitwert nicht passen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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