Abrechnung in Strafsachen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
pirlanta
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#1

08.01.2015, 17:25

Hallo Ihr Lieben,
Wie rechne ich in Strafsachen ab? Es geht darum dass das Verfahren eingestellt wurde. Wir haben keine Akteneinsicht beantragt. Welche Gebühren muss ich dort nehmen?
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#2

08.01.2015, 17:28

Was würdest du denn als Abrechnung vorschlagen?
Aus deinem Sachverhalt ergeben sich nicht sonderlich viele Informationen, um deine Frage einfach so zu beantworten....
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pirlanta
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#3

08.01.2015, 17:33

Also wir haben in dieser Sache nicht viel gemacht. Es ging ganz einfach.

Mein Vorschlag wäre es so abzurechnen
Grundgebühr Nr. 4100
und weiter weiss ich nicht
pirlanta
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#4

08.01.2015, 17:34

Nehme ich noch eine Verfahrensgebühr Nr.4105

eine Gerichtsverhandlung gabs nicht
dann die Post Tele und Umsatzsteuer
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Tine Dea
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#5

08.01.2015, 17:36

Ein Blick ins Gesetz hilft manchmal. ;) Schnapp dir mal ein RVG und lies dir mal die Anmerkung zur Grundgebühr durch.
Zuletzt geändert von Tine Dea am 08.01.2015, 17:37, insgesamt 1-mal geändert.
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#6

08.01.2015, 17:36

Es war ein Verkehrsunfall mit körperlicher Verletzung danach hatten wir Akteneinsicht beantragt kam aber nie was an bzw wurde nicht gewährt weil es an die Amtsanwaltschaft ging von dort kam dann ein Schreiben dass das Verfahren eingestellt wurde für unsere Mandantin
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#7

08.01.2015, 17:39

pirlanta hat geschrieben:Nehme ich noch eine Verfahrensgebühr Nr.4105
Sofern euer Mandant nicht im Gefängnis saß (wovon ich bei einer Körperverletzung bei Verkehrsunfall mal ausgehe) ist diese Nummer nicht richtig, aber schon nah am Ziel...
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#8

08.01.2015, 17:44

Ich habe keine Ahnung in Strafsachen noch nie abgerechnet zuvor auch nicht in der Schule man ey
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#9

08.01.2015, 18:00

Wenn du die Grundgebühr nach Nr. 4100 VV abrechnen würdest, dann kannst du keine VG nach Nr. 4105 VV abrechnen. Die Gebühren mit Zuschlag entstehen nur, wenn sich euer Mandant nicht auf freiem Fuß, also im Gefängnis, befunden hat. Die 4100 ist richtig, jetzt musst du nur die richtige Verfahrensgebühr dazu finden.
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#10

09.01.2015, 09:13

Ne unsere Mandantin war auch nicht im Gefängis
Also mein Vorschlag wäre dann so:

Grundgebühr Nr. 4100 RVG (Mittelgebühr)
mit Zuschlag Nr. 4101 VV RVG (Mittelgebühr)

Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG
Zwischensumme:
19 % Umsatzsteuer gemäß Nr. 7008 VV RVG
Rechnungsbetrag:
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