Mahnatrag, Gebühr 3305

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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knypcia
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#1

08.01.2015, 11:13

Und zwar frage ich an, ob ich nur die Gebühr 3305 abrechnen kann, im Antrag.
Wir sind nämlich nicht vorgerichtlich tätig geworden, unsere erste Tätigkeit ist eben dieser Antrag, aber ich bin mir jetzt nicht sicher, ob ich dann einfach die voll 1,0 abrechnen kann.

Hoffe, Ihr könnt schnell aushelfen, schonmal danke!
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Liesel
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#2

08.01.2015, 11:20

Im MB-Antrag werden doch keine Gebühren für das Mahnverfahren berechnet. Das erfolgt doch automatisch. :kopfkratz
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knypcia
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#3

08.01.2015, 11:25

Ahje..danke.. Ich bin verwirrt, was ich mir dabei dachte, weiß ich auch nicht..
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