Und zwar frage ich an, ob ich nur die Gebühr 3305 abrechnen kann, im Antrag.
Wir sind nämlich nicht vorgerichtlich tätig geworden, unsere erste Tätigkeit ist eben dieser Antrag, aber ich bin mir jetzt nicht sicher, ob ich dann einfach die voll 1,0 abrechnen kann.
Hoffe, Ihr könnt schnell aushelfen, schonmal danke!
Mahnatrag, Gebühr 3305
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Im MB-Antrag werden doch keine Gebühren für das Mahnverfahren berechnet. Das erfolgt doch automatisch.
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(UNHEILIG)
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