Abrechnung Sozialrecht Klagerücknahme.

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Hoelzer88
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#1

05.01.2015, 17:31

Hallöchen, :wink2

ich habe da mal eine Frage hinsichtlich Sozialgerichtsbarkeit. Unsere Mandantin, die leider nun verstorben ist, hatte gegen ihre Krankenversicherung auf Zahlung geklagt. Nun möchte die Erbengemeinschaft wissen was sie zahlen müssen, sollten wir die Klage zurücknehmen.

Jetzt bin ich -aufgrund der Besonderheiten im Sozialrecht- überfragt, ob unsere Mandantschaft bzw. deren Erbengemeinschaft nun unsere Kosten UND die der Gegenseite tragen muss und ob Gerichtskosten anfallen??? Wenn ja, in welcher Höhe wären die Gerichtskosten? :kopfkratz

Kennt sich jemand mit Sozialrecht aus? Ich mache das eigentlich nie... :roll:

:thx
Hoelzer88
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#2

06.01.2015, 08:35

Kann mir denn niemand helfen? :augenreib

Es handelte sich um eine Zahlungsklage hinsichtlich einer Nasenepithese. :sad:
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Liesel
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#3

06.01.2015, 10:10

Gerichtskosten fallen keine an - 183 SGG.

Bei der Konstellation gehe ich nicht davon aus, daß eine KGE zu Lasten der Klägerin ergeht. Selbst wenn, dürften sich die Kosten wohl lediglich auf 20,00 Euro belaufen, da die Leistungsträger i.d.R. nicht anwaltlich vertreten sind.
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