Abrechn. Abtrennung Folgesache
Verfasst: 02.01.2015, 11:14
Hallo, ich habe hier folgenden Fall.
Ehescheidungsantrag mit Folgesache elterl. Sorge.
Es fand ein GT statt. Zuerst wurde Folgesache erörtert, es erfolgte Abtrennung der Folgesache nach § 140 FamFG,
wegen Ehescheidung wurde anschließend unser Antrag nochmal gestellt und Daten der Parteien abgefragt etc., Sitzung wurde geschlossen.
Entscheidung elterl. Sorge wurde mit Protokoll übersandt. SW elter. Sorge= 3000 €
später fand dann nur noch der Verkündungstermin wegen Ausspruch Scheidung statt, hier war RA nicht anwesend. SW ES= 5000 €
Nun hab ich im § 137 FamFG gelesen und in meinem Kommentar, dass bei Folgesache elterl. Sorge diese selbstständige Familiensache wird und sich der RA aussuchen kann, ob er die Sache zusammen oder getrennt abrechnet.
Zusammen wäre ja 1,3 VG 8000 € + 1,2 TG + Ausl. + Mwst
Getrennt wäre es meiner Meinung nach 1,3 VG aus 3000 € + 1,2 TG aus 3000 € für elterliche Sorge
und für die Scheidung 1,3 VG aus 5000 € (bin mir hier nicht wirklich sicher, ob hier auch die TG angefallen ist, weil nach der Abtrennung in der Verhandlung ja nur die Personalien der Parteien überprüft wurde und unsererseits der Scheidungsantrag nochmal gestellt wurde ??? )
Fällt die TG hier auch an?
lg Tine
Ehescheidungsantrag mit Folgesache elterl. Sorge.
Es fand ein GT statt. Zuerst wurde Folgesache erörtert, es erfolgte Abtrennung der Folgesache nach § 140 FamFG,
wegen Ehescheidung wurde anschließend unser Antrag nochmal gestellt und Daten der Parteien abgefragt etc., Sitzung wurde geschlossen.
Entscheidung elterl. Sorge wurde mit Protokoll übersandt. SW elter. Sorge= 3000 €
später fand dann nur noch der Verkündungstermin wegen Ausspruch Scheidung statt, hier war RA nicht anwesend. SW ES= 5000 €
Nun hab ich im § 137 FamFG gelesen und in meinem Kommentar, dass bei Folgesache elterl. Sorge diese selbstständige Familiensache wird und sich der RA aussuchen kann, ob er die Sache zusammen oder getrennt abrechnet.
Zusammen wäre ja 1,3 VG 8000 € + 1,2 TG + Ausl. + Mwst
Getrennt wäre es meiner Meinung nach 1,3 VG aus 3000 € + 1,2 TG aus 3000 € für elterliche Sorge
und für die Scheidung 1,3 VG aus 5000 € (bin mir hier nicht wirklich sicher, ob hier auch die TG angefallen ist, weil nach der Abtrennung in der Verhandlung ja nur die Personalien der Parteien überprüft wurde und unsererseits der Scheidungsantrag nochmal gestellt wurde ??? )
Fällt die TG hier auch an?
lg Tine