abrechnen Widerspruch MB + Verfahren?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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refaworld
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#1

19.12.2014, 15:10

Hallo,

wir haben gegen einen MB Widerspruch für die Mandantin eingelegt. Hauptforderung 118,95 € + Verfahrenskosten 128,39 €.

Dann wurde das streitige Verf. vor dem Amtsgecht geführt. Wir haben voll gewonnen. Unserer Widerkklage in Höhe von 57,00 € wurde stattgegeben (die wir mitten im Verf. eingelegt hatten). Gegenseite hat Kosten des Rechtsstreites zu tragen.

Wie muß meine Rechnung aussehen? Muss ich als GW für den Widerspruch nur die Hauptforderung nehmen oder Hauptford. ü Verfahrenskosten als Streitwert. Stehe total auf dem Schlauch. Es ist so viel los zum Jahresende! :sad:
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Liesel
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#2

19.12.2014, 15:16

Die Gebühr für den Widerspruch wird aus der HF des MB berechnet. Diese Gebühr ist dann anzurechnen auf die VG für das streitige Verfahren.
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#3

19.12.2014, 15:33

Gebühr für Widerspruch
Verfahrensgebühr für streitiges Verfahren
- Anrechnung Verfahrensgebühr streitiges Verfahren auf Widerspruch -

evtl. Terminsgebühr (falls Termin stattgefunden hat)
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