Ich habe gerade überhaupt gar keinen Plan. Ich habe hier ein Urteil. Wir waren Kläger und sind jetzt Berufungsbeklagte. Es gibt drei Beklagte bzw. drei Berufungskläger. Nun gab es das Urteil aus der II. Instanz mit der Kostenentscheidung und zwar lautet die so:
Von den gerichtlichen Kosten und den außergerichtlichen Kosten der Klägerin in der I. und II. Instanz trägt die Klägerin 12,8%, die Beklagten zu 1.-3. als Gesamtschuldner 20% und die Beklagten 1. und 2. darüber hinaus als Gesamtschuldner 67,2%. Von den außergerichtlichen Kostender Beklagten zu 1. in der I. und II. Instanz trägt die Klägerin 16%. Von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2. in der I. und II. Instanz trägt die Klägerin 16%. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Mach ich nun einfach einen Kostenausgleichsantrag oder muss ich da jetzt was beachten?
Im Urteil der I. Instanz hatten die Beklagten als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Vielen Dank...
Kostenentscheidung
- Liesel
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Kostenausgleichsantrag für beide Instanzen - Quotelung erfolgt durch Gericht.
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