Kostenentscheidung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Leo
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#1

19.12.2014, 13:00

Ich habe gerade überhaupt gar keinen Plan. Ich habe hier ein Urteil. Wir waren Kläger und sind jetzt Berufungsbeklagte. Es gibt drei Beklagte bzw. drei Berufungskläger. Nun gab es das Urteil aus der II. Instanz mit der Kostenentscheidung und zwar lautet die so:

Von den gerichtlichen Kosten und den außergerichtlichen Kosten der Klägerin in der I. und II. Instanz trägt die Klägerin 12,8%, die Beklagten zu 1.-3. als Gesamtschuldner 20% und die Beklagten 1. und 2. darüber hinaus als Gesamtschuldner 67,2%. Von den außergerichtlichen Kostender Beklagten zu 1. in der I. und II. Instanz trägt die Klägerin 16%. Von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2. in der I. und II. Instanz trägt die Klägerin 16%. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Mach ich nun einfach einen Kostenausgleichsantrag oder muss ich da jetzt was beachten?
Im Urteil der I. Instanz hatten die Beklagten als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Vielen Dank...
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Liesel
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#2

19.12.2014, 13:04

Kostenausgleichsantrag für beide Instanzen - Quotelung erfolgt durch Gericht.
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#3

19.12.2014, 13:52

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

www.foreno.de/foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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