Hallo,
wir haben so viele SAchen mit diesen Bearbeitungsgebühren. Was mache ich wenn die Hauptforderung bezahlt ist, aber unsere außergerichtlichen Kosten nicht?
Verfolge ich die Geschäftsgebühr im Mahnbvescheid dann inkls. Auslagen + Ust. als Hauptforderung oder blbeibt es eine Nebenforderung?
Ach ja beim Online-MB trage ich bei "'Anwaltsvergütung vorgerichtl. Tätigkeit" die volle Geschäftsgebühr + Auslagen + Ust. ein oder?
Bearbeitungsgebühr. Hauptfordg. gezahlt!
- Liesel
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Die vorgerichtlichen Gebühren werden zur Hauptforderung. Bei "Anwaltsvergütung vorgerichtl. Tätigkeit" ist nichts anzugeben, da eine Anrechnung nicht erfolgt.
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- Pepples
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Hallo Themenstarter/in
Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit
Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)
www.foreno.de/foreno-grundlagen.php
Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist ).
Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.
Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.
Vielen Dank,
Das Forenteam.
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