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Sind 3 Verfahrensgebühren möglich?

Verfasst: 01.12.2014, 10:00
von knypcia
Und zwar soll ich eine abschließende Kostennote fertigen. Gebühren, die laut meinem Chef angefallen sind, sind die Geschäftsgebühr Nr. 2300, Verfahrensgebühr Nr. 3305, Verfahrensgebühr Nr. 3100, (Differenz)Verfahrensgebühr Nr. 3101 Nr. 2, Terminsgebühr Nr. 3104, Einigungsgebühr Nr. 1003, sowie Einigungsgebühr Nr. 1000.



Beim Anfertigen der Kostennote wird mir jedoch die Differenzverfahrensgebühr mit 0,00 € angezeigt. Aber eigentlich können die Gebühren, die ich oben aufgelistet habe, so abgerechnet werden, oder? Natürlich unter Beachtung der jeweiligen Anrechnungen.

Re: Sind 3 Verfahrensgebühren möglich?

Verfasst: 01.12.2014, 10:02
von niva
die 0,00 € ergeben sich wegen dem Abgleich nach § 15 III RVG.

Re: Sind 3 Verfahrensgebühren möglich?

Verfasst: 01.12.2014, 10:14
von knypcia
Ist es auch bei dem neuen RVG so? Weil der Abgleich wird mir nur beim alten Recht gezeigt!

Re: Sind 3 Verfahrensgebühren möglich?

Verfasst: 01.12.2014, 10:16
von niva
natürlich. den §§ gibts nach wie vor noch.

Re: Sind 3 Verfahrensgebühren möglich?

Verfasst: 01.12.2014, 10:16
von Liesel
Klar ist der Abgleich nach 15 III auch nach neuem Recht vorzunehmen.