Und zwar soll ich eine abschließende Kostennote fertigen. Gebühren, die laut meinem Chef angefallen sind, sind die Geschäftsgebühr Nr. 2300, Verfahrensgebühr Nr. 3305, Verfahrensgebühr Nr. 3100, (Differenz)Verfahrensgebühr Nr. 3101 Nr. 2, Terminsgebühr Nr. 3104, Einigungsgebühr Nr. 1003, sowie Einigungsgebühr Nr. 1000.
Beim Anfertigen der Kostennote wird mir jedoch die Differenzverfahrensgebühr mit 0,00 € angezeigt. Aber eigentlich können die Gebühren, die ich oben aufgelistet habe, so abgerechnet werden, oder? Natürlich unter Beachtung der jeweiligen Anrechnungen.
Sind 3 Verfahrensgebühren möglich?
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Klar ist der Abgleich nach 15 III auch nach neuem Recht vorzunehmen.
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