Sind 3 Verfahrensgebühren möglich?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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knypcia
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#1

01.12.2014, 10:00

Und zwar soll ich eine abschließende Kostennote fertigen. Gebühren, die laut meinem Chef angefallen sind, sind die Geschäftsgebühr Nr. 2300, Verfahrensgebühr Nr. 3305, Verfahrensgebühr Nr. 3100, (Differenz)Verfahrensgebühr Nr. 3101 Nr. 2, Terminsgebühr Nr. 3104, Einigungsgebühr Nr. 1003, sowie Einigungsgebühr Nr. 1000.



Beim Anfertigen der Kostennote wird mir jedoch die Differenzverfahrensgebühr mit 0,00 € angezeigt. Aber eigentlich können die Gebühren, die ich oben aufgelistet habe, so abgerechnet werden, oder? Natürlich unter Beachtung der jeweiligen Anrechnungen.
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niva
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#2

01.12.2014, 10:02

die 0,00 € ergeben sich wegen dem Abgleich nach § 15 III RVG.
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knypcia
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#3

01.12.2014, 10:14

Ist es auch bei dem neuen RVG so? Weil der Abgleich wird mir nur beim alten Recht gezeigt!
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niva
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#4

01.12.2014, 10:16

natürlich. den §§ gibts nach wie vor noch.
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Liesel
...ist hier unabkömmlich !
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#5

01.12.2014, 10:16

Klar ist der Abgleich nach 15 III auch nach neuem Recht vorzunehmen.
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