Kosten des Verfahrens trägt Staatskasse

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Randfichte72
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#1

28.11.2014, 12:59

Hallo liebe Forenos,

es liegt wohl am Freitag, aber ich hab hier gerade ein Denkproblem:

OWl-Verfahren vor Behörde, jetzt Beschluss vom AG. (Verkehrsordnungswidrigkeit). Dort steht:


.... wird das Verfahren gem. § 47 II OWIG eingestellt. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt die Staatskasse.

Heisst das, auch unsere RA-Kosten und ich kann die jetzt beim AG anmelden?

Danke für Eure Antworten!
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Tine Dea
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#2

28.11.2014, 13:02

Genau das heißt es Randfichte :huepf
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
Randfichte72
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#3

28.11.2014, 13:11

ok, dann mache ich mal noch die Rechnung! Danke :huepf :huepf :huepf :huepf :thx
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