Hallo liebe Forenos,
es liegt wohl am Freitag, aber ich hab hier gerade ein Denkproblem:
OWl-Verfahren vor Behörde, jetzt Beschluss vom AG. (Verkehrsordnungswidrigkeit). Dort steht:
.... wird das Verfahren gem. § 47 II OWIG eingestellt. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt die Staatskasse.
Heisst das, auch unsere RA-Kosten und ich kann die jetzt beim AG anmelden?
Danke für Eure Antworten!
Kosten des Verfahrens trägt Staatskasse
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ok, dann mache ich mal noch die Rechnung! Danke