Gebühren in Strafsachen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
pirlanta
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#1

28.11.2014, 12:06

Hallo Ihr Lieben,
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen welche Gebühren setze ich für den KOstenfestsetzungantrag in Strafsachen an??
Vielen Dank im Voraus
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Liesel
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#2

28.11.2014, 12:08

Ohne Sachverhalt? :shock:

Gebühren für Strafsachen sind in Teil 4 geregelt.
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Adora Belle
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#3

28.11.2014, 12:13

Für Stellung des KFA gibt es, wie auch im Zivilrecht, keine gesonderten Gebühren. 8)
pirlanta
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#4

28.11.2014, 12:13

Halloooo :wink2

JA also mein Chef war in der Hauptverhandlung wir hatten zwei Gerichtstermine bei AG Tiergarten. Dann hatten wir Akteneinsicht beantragt und die Auslagen habe ich auch genommen.

Meine Vorstellung war.
Grundgebühr Nr. 4100
Verfahrensgebürh Nr. 4106
Terminsgebühr Nr. 4108
Terminsgebühr Nr. 4108
Auslagenpauschale Nr. 7002
Auslagen für Kopien Nr.7000
UsT Nr. 7008

Nur ich wusste nicht ob das so Richtig ist??
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Tine Dea
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#5

28.11.2014, 12:17

Wenn dein Chef erst im gerichtlichen Verfahren tätig geworden ist, stimmt diese Abrechnung... Vorausgesetzt er war Wahlverteidiger...
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#6

28.11.2014, 12:19

Ich bin noch eine Berufsanfängerin :pfeif deswegen bin nich noch nicht so gut in Strafsachen vor allem wir haben in der Schule nie abgerechnet und jetzt bin ich in einer kanzlei wo Strafsachen abgerechnet werden ich Danke euch allen di emir helfen :thx
pirlanta
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#7

28.11.2014, 12:21

Wann weiss ich denn das er Wahlverteidiger war?
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#8

28.11.2014, 12:23

Du schreibst Kostenfestsetzungsantrag? War euer Mandant Angeklagter oder war er Nebenkläger oder was?

Wurde dein Chef als Pflichtverteidiger beigeordnet?

Sollen die Gebühren gegenüber der Staatskasse geltend gemacht werden oder tatsächlich festgesetzt werden? Wenn ja, gegen wen? Gibt es eine Kostengrundentscheidung?
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#9

28.11.2014, 12:32

Hallo :wink1
Ich habe hier ein Beschluss vom Gericht in dieser Strafsache. Mein Chef war als Verteidiger steht hier und der Mandant Ja war Angeklagter wegen Körperverletzung

Ja mein Chef hatte mir nur kurz gesagt machen Sie mal ein Kfa in dieser Sache es gabts zwei Gerichtstermine, obwohl in der Akte nur eine Ladung war hatte ich nochmal das Gericht angerufen und gefragt ob tatsächlich eine Verhandlung o zwei Termine stattgefunden haben udn die teilten mir mit, dass zwei Termine stattgefunden hatten.
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#10

28.11.2014, 12:44

Mit dem Beschluss des Gerichtes wurde dein Chef als Pflichtverteidiger beigeordnet?

Dein Chef wurde erst tätig, als das Verfahren schon bei Gericht anhängig war?
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