Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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mia23
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#1
28.11.2014, 10:37
Hallo,
unsere Mandantschaft hat selbst Mahnbescheid beantragt. Wir wurden dann für das streitige Verfahren beauftragt und haben demnach die Anspruchsbegründung gefertigt. Die Beklagte hat dann ihren Widerspruch gg. den Mahnbescheid zurückgenommen. Mein Anwalt möchte jetzt wissen, ob wir hier noch eine Terminsgebühr verdienen oder nicht. Kann mir da vllt. jemand weiterhelfen? Bin ehrlich gesagt etwas überfragt. Ich bin ja der Meinung hier fällt keine TG an, aber sicher bin ich mir auch nicht.
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Tine Dea
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#2
28.11.2014, 10:39
Es fällt auch keine an. Nach deiner Sachverhaltsschilderung wurde mit der Gegenseite kein Gespräch zur Vermeidung des Rechtsstreits geführt und ein Termin hat im streitigen Verfahren offensichtlich auch noch nicht stattgefunden...
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
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Schwarzblume
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#3
28.11.2014, 11:45
Das würde ich auch sagen. Da war ja nichts weiter, also gibts auch keine TG.
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mia23
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#4
28.11.2014, 12:33
Ja stimmt es fanden keine Gespräche statt, dann war meine Vermutung ja richtig. Wie er da wieder drauf gekommen ist ...
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
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mia23
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