Erhöhungs- Einigungs und Terminsgebühr
Verfasst: 22.11.2014, 14:48
Hallo ich habe einige Fragen zum Kosten- und Gebührenrecht:
1. Wenn Klage wegen 1000 € eingereicht wurde und im Termin über 1200 € verhandelt wurde ist dann die Termisngebühr aus 1000 oder 1200 ? Macht es hier einen Unterschied ob die mitverhandelte Sache rechtshändgig oder anhängig ist?
2. Wenn es eine 0,8 Verfahrensgebühr und eine 1,3 Verfahrensgebühr gibt ist dan die Erhöhungsebühr aus beiden Gegenstandswerten zusammen?
3. Wenn in einem Termin ein Vergleich über eine anhängige und nicht anhängige Sache geschlossen wurde und der Betrag der anhängigen Sache beträgt 500 € und der nicht anhängigen 300 € und man einigt sich darauf, dass der Gegner 700 € bezahlt. Wie wird dann abgerechnet? Ist es dann eine 1,0 Gebühr aus 500 € und eine 1,5 aus 200 € oder wie macht man das?
Vielen Dank!
1. Wenn Klage wegen 1000 € eingereicht wurde und im Termin über 1200 € verhandelt wurde ist dann die Termisngebühr aus 1000 oder 1200 ? Macht es hier einen Unterschied ob die mitverhandelte Sache rechtshändgig oder anhängig ist?
2. Wenn es eine 0,8 Verfahrensgebühr und eine 1,3 Verfahrensgebühr gibt ist dan die Erhöhungsebühr aus beiden Gegenstandswerten zusammen?
3. Wenn in einem Termin ein Vergleich über eine anhängige und nicht anhängige Sache geschlossen wurde und der Betrag der anhängigen Sache beträgt 500 € und der nicht anhängigen 300 € und man einigt sich darauf, dass der Gegner 700 € bezahlt. Wie wird dann abgerechnet? Ist es dann eine 1,0 Gebühr aus 500 € und eine 1,5 aus 200 € oder wie macht man das?
Vielen Dank!