Hallo ihr Lieben,
wir haben für einen Mandanten drei Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht eingereicht. Diese haben unterschiedliche Aktenzeichen bekommen.
Für ein Verfahren wurde Güteverhandlungstermin anberaumt. Hierbei wurden die anderen beiden Beschlussverfahren mit verglichen.
Unser Problem ist nunmehr die Abrechnung.
Rechnen wir für jedes der drei Verfahren die 3100, 3104 und die 1003 (5.000,00 €) ab oder rechnen wir für die Akte wo der Termin stattgefunden hat die 3100 (5.000,00 €), 3104 und 1003 (15.000,00 €) ab und in den anderen beiden Verfahren jeweils nur die 3100 (5.000,00 €).
In dem Beschluss steht (bzgl. der Kosten):
Der Streitwert für das Verfahren wird auf 5.000,00 € und für den Vergleich auf 15.000,00 € festgesetzt.
Die anderen beiden Verfahren haben einen Gegenstandwert in Höhe von 5.000,00 €.
Da drei Verfahren = 15.000,00 € Vergleichswert.
Welche Variante würdet Ihr vorziehen. Oder was ganz anderes?
3 Beschlussverfahren in einem Gerichtstermin verhandelt
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17571
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
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Deine zweite Lösung ist die richtige. Das Verfahren, wo der Termin stattgefunden hat, mit TG + EG und die anderen beiden Verfahren nur VG.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.