Endabrechnung erforderlich § 11 RVG?
Verfasst: 21.11.2014, 11:25
Hallo,
wir haben in einem Verfahren vor dem Sozialgericht das Mandat niedergelegt. Dem Mdt. hatten wir eine Vorschussrechnung gelegt, worauf er 2 Raten gezahlt hat. Jetzt soll ich einen Kfa machen.
1. Geht das denn einfach oder muß ich da nicht erst einmal dem Mandanten eine Endabrechnung schicken wo ich nochmal alle geleisteten Zahlungen abziehe?
2. Wir hatten für den Mdt. PKH beantragt und erst mal die VG für das Prozesskostenhilfebewilligungsver. in der vorschussrechnung abgerechnet. Da ich der Meinung bin, daß da die Nr. 3102 anfällt, da wir ja die Klage ohne die Bedingung der Gewährung von PKH eingereicht haben, und nicht die Nr. 3335 RVG, muss ich doch eh eine neue REchnung machen oder?
Es bleiben doch nicht beide Gebühren stehen?
3. Der Mandant hat gefragt, falls er PKH noch bekommt, wobei wir ja dann nicht mehr seine Vertretung sind, er das an uns gezahlte Geld zurückerhält?
wir haben in einem Verfahren vor dem Sozialgericht das Mandat niedergelegt. Dem Mdt. hatten wir eine Vorschussrechnung gelegt, worauf er 2 Raten gezahlt hat. Jetzt soll ich einen Kfa machen.
1. Geht das denn einfach oder muß ich da nicht erst einmal dem Mandanten eine Endabrechnung schicken wo ich nochmal alle geleisteten Zahlungen abziehe?
2. Wir hatten für den Mdt. PKH beantragt und erst mal die VG für das Prozesskostenhilfebewilligungsver. in der vorschussrechnung abgerechnet. Da ich der Meinung bin, daß da die Nr. 3102 anfällt, da wir ja die Klage ohne die Bedingung der Gewährung von PKH eingereicht haben, und nicht die Nr. 3335 RVG, muss ich doch eh eine neue REchnung machen oder?
Es bleiben doch nicht beide Gebühren stehen?
3. Der Mandant hat gefragt, falls er PKH noch bekommt, wobei wir ja dann nicht mehr seine Vertretung sind, er das an uns gezahlte Geld zurückerhält?