Einigungsgebühr für Unter- und Hauptbevollmächtigten

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Liesel
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#21

20.11.2014, 11:38

Die EG ist in diesem Fall sowohl beim UBV als auch beim HBV angefallen.
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jennjenn87
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#22

20.11.2014, 11:53

Na dann müssten beide ne 1003er bekommen
ReNo2014
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#23

20.11.2014, 12:05

Haben das noch nicht in der Schule besprochen, wenn zwei Einigungsgebühren angefallen sind. Dürfen zwei abgerechnet werden oder ist das wie bei der Verfahrensgebühr?
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Liesel
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#24

20.11.2014, 12:09

Was meinst du denn mit "wie bei der Verfahrensgebühr"?

Die EG entsteht einmal bei euch als HBV und einmal bei dem UBV. Es erfolgt keinerlei Anrechnung.
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ReNo2014
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#25

20.11.2014, 12:28

Ok, ne dann habe ich das verwechselt.
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#26

20.11.2014, 12:38

Also 2x ne 1003er abrechnen, wenn ihr die komplette Rechnung macht ^_^
Und insgesamt 3 x Auslagenpauschale
ReNo2014
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#27

20.11.2014, 13:38

super danke!!! :wink1
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#28

26.11.2014, 12:10

Wie war des noch gleich, wenn wir einen Vergleichsvorschlag machen, der UBV im Termin aber eine abgeänderte Form mit Widerrufsfrist beschließen lässt? Bekommen dann beide die TG?
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#29

26.11.2014, 12:14

Nein. Wofür soll denn der HBV die TG bekommen?
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#30

26.11.2014, 12:20

Für die Prüfung des Widerrufs. :pfeif
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