Einigungsgebühr für Unter- und Hauptbevollmächtigten

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Liesel
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#31

26.11.2014, 12:21

Eine TG? :shock:
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lovemausi1994
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#32

26.11.2014, 12:34

Sorry ich meine natürlich die EG :oops:
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#33

26.11.2014, 12:37

:lol:

Na dann....unter bestimmten Voraussetzungen - ja. Ergibt sich bereits aus den vorherigen Beiträgen.
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Adora Belle
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#34

26.11.2014, 13:25

Ich meinte natürlich auch EG. Sowas abwegiges wie TG les ich gar nicht erst, auch wenns da steht. :pfeif
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#35

26.11.2014, 14:30

habe zum Thema Widerrufsvergleich / 2 Einigungsgebühren noch einen BGH-Beschluss, falls den jemand braucht

BGH Beschluss vom 26.02.2014 XII ZB 499/11
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