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KFA/KAA (die Kosten trägt jede Partei jeweils zur Hälfte)

Verfasst: 14.11.2014, 23:47
von ReNo2014
Hallo, mich lässt eine Frage nicht in Ruhe.

Unsere Mandanten wurden in einer zivilrechtlichen Angelegenheit verklagt. Jetzt kam das Urteil und die Klage wurde abgewiesen.

Die KGE lautet:

Jeder trägt die Kosten jeweils zur Hälfte.

Was muss jetzt beantragt werden, KFA oder KAA und welche Gebühren? Oder mache ich nur einen KAA über die Gerichtskosten?

Danke für Eure Hilfe.

Re: KFA/KAA (die Kosten trägt jede Partei jeweils zur Hälfte

Verfasst: 15.11.2014, 16:15
von 13
Die Suchfunktion hilft - das war hier schon wiederholt Thema. :pfeif

Sind die Verfahrenskosten insgesamt geteilt - so wie in Deinem Fall - dann ist ein KAA über Gerichtskosten UND außergerichtliche Kosten zu stellen.

Einen Antrag lediglich auf Gerichtskostenausgleichung stellt man dann, wenn die Kosten des Verfahrens "gegeneinander aufgehoben" worden sind.

Re: KFA/KAA (die Kosten trägt jede Partei jeweils zur Hälfte

Verfasst: 15.11.2014, 16:18
von Jupp03/11
Ob der Antrag sinnvoll ist, ich hab doch Bedenken. :roll:

Re: KFA/KAA (die Kosten trägt jede Partei jeweils zur Hälfte

Verfasst: 15.11.2014, 16:34
von online
Jupp03/11 hat geschrieben:Ob der Antrag sinnvoll ist, ich hab doch Bedenken. :roll:
Na ja, Du hast natürlich Recht. Hier Kostenfestsetzung zu beantragen, hat bzgl. der außergerichtlichen Kosten nur Sinn, wenn man selbst höhere außergerichtliche Kosten hat als die gegnerische Partei, z. B. wegen Reisekosten oder Verdienstausfall.

Bzgl. der Gerichtskosten lohnt sich der Antrag allemal (vorausgesetzt, man ist die Partei, die den Gerichtskostenvorschuss bezahlt hat).

Und erst recht ist der Antrag sinnvoll, wenn schon die andere Partei einen gestellt hat. :wink:

Re: KFA/KAA (die Kosten trägt jede Partei jeweils zur Hälfte

Verfasst: 15.11.2014, 16:39
von Jupp03/11
Ich hab vorstehendes ausgeführt aufgrund des hier vorliegenden Sachverhalts -Beklagtenvertreter-.

Re: KFA/KAA (die Kosten trägt jede Partei jeweils zur Hälfte

Verfasst: 15.11.2014, 16:41
von online
Wer den Sachverhalt aufmerksam liest, ist klar im Vorteil :pfeif :lol:

Re: KFA/KAA (die Kosten trägt jede Partei jeweils zur Hälfte

Verfasst: 15.11.2014, 16:54
von 13
...und ob PKH mit reinspielt, weiß auch niemand... 68

Re: KFA/KAA (die Kosten trägt jede Partei jeweils zur Hälfte

Verfasst: 15.11.2014, 16:55
von online
Wenn von PKH nicht die Rede ist, gibt's auch keine. Äääätsch. :P

Re: KFA/KAA (die Kosten trägt jede Partei jeweils zur Hälfte

Verfasst: 15.11.2014, 17:05
von 13
Wie oft hatte ich das schon gedacht - aber man kennt ja die SV-Schilderungen. :roll:

Re: KFA/KAA (die Kosten trägt jede Partei jeweils zur Hälfte

Verfasst: 16.11.2014, 18:49
von ReNo2014
Ein KAA über GK und außergerichtliche Kosten, aber wieso dann auch über außergerichtliche, das verstehe ich nicht.