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Gerichtskostenausgleich

Verfasst: 24.10.2014, 12:22
von grete
Hallo,

wer kann mir helfen bei einem GK-Ausgleich.

Vergleich wurde geschlossen.
Nach nunmehr zwei Jahren erhalten wir endlich den KFB über die Gerichtskosten.

Im Vergleich steht nur die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben, nichts aber von den Gerichtskosten


Ist KfB OK?

Re: Gerichtskostenausgleich

Verfasst: 24.10.2014, 12:26
von niva
Die Kosten des Rechtsstreits sind die Gerichtskosten. wenn der KFB also über die hälftigen GK erlassen wurde, ist er richtig.

Re: Gerichtskostenausgleich

Verfasst: 24.10.2014, 12:27
von Liesel
GK gehören zu den Kosten des Rechtsstreites.

Ob der KfB okay ist, kann pauschal nicht gesagt werden. :wink:

Re: Gerichtskostenausgleich

Verfasst: 24.10.2014, 12:32
von grete
:oops: :thx

Re: Gerichtskostenausgleich

Verfasst: 24.10.2014, 12:36
von grete
Normalerweise ist es aber dann formuliert. Hier steht nur die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben?

Re: Gerichtskostenausgleich

Verfasst: 24.10.2014, 12:42
von Liesel
grete hat geschrieben:Hier steht nur die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben?
Da muss nichts weiter formuliert werden.

Nach einer solchen KGE trägt jeder seine Anwaltskosten selbst und die hälftigen GK.

Re: Gerichtskostenausgleich

Verfasst: 24.10.2014, 15:17
von 13
Evtl. hast Du eine falsche Herangehensweise an die KGE:

Wir sind uns (hoffentlich) einig, dass der Begriff Kosten des Rechtsstreits (und des Vergleichs) ein Oberbegriff ist, unter den sowohl die Gerichtskosten als auch die außergerichtlichen Kosten (= Anwaltskosten) fallen.

Wenn die Kosten des RECHSSTREITS gegeneinander aufgehoben sind, dann werden die entstandenen Gerichtskosten zwischen den Parteien geteilt, ihre außergerichtlichen Kosten (also die Anwaltskosten) trägt jede Partei selbst - wie Liesel schon geschrieben hat.
Wenn ihr jetzt (nach 2 Jahren ab Antragstellung?? :shock: :shock: ) den KFB bekommen habt und ihr seid vorschusszahlende Klägerseite, dann sollten im KFB die Gerichtskosten ausgeglichen worden sein, sonst nix.