Gerichtskostenausgleich

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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grete
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#1

24.10.2014, 12:22

Hallo,

wer kann mir helfen bei einem GK-Ausgleich.

Vergleich wurde geschlossen.
Nach nunmehr zwei Jahren erhalten wir endlich den KFB über die Gerichtskosten.

Im Vergleich steht nur die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben, nichts aber von den Gerichtskosten


Ist KfB OK?
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niva
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#2

24.10.2014, 12:26

Die Kosten des Rechtsstreits sind die Gerichtskosten. wenn der KFB also über die hälftigen GK erlassen wurde, ist er richtig.
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#3

24.10.2014, 12:27

GK gehören zu den Kosten des Rechtsstreites.

Ob der KfB okay ist, kann pauschal nicht gesagt werden. :wink:
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#4

24.10.2014, 12:32

:oops: :thx
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#5

24.10.2014, 12:36

Normalerweise ist es aber dann formuliert. Hier steht nur die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben?
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#6

24.10.2014, 12:42

grete hat geschrieben:Hier steht nur die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben?
Da muss nichts weiter formuliert werden.

Nach einer solchen KGE trägt jeder seine Anwaltskosten selbst und die hälftigen GK.
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#7

24.10.2014, 15:17

Evtl. hast Du eine falsche Herangehensweise an die KGE:

Wir sind uns (hoffentlich) einig, dass der Begriff Kosten des Rechtsstreits (und des Vergleichs) ein Oberbegriff ist, unter den sowohl die Gerichtskosten als auch die außergerichtlichen Kosten (= Anwaltskosten) fallen.

Wenn die Kosten des RECHSSTREITS gegeneinander aufgehoben sind, dann werden die entstandenen Gerichtskosten zwischen den Parteien geteilt, ihre außergerichtlichen Kosten (also die Anwaltskosten) trägt jede Partei selbst - wie Liesel schon geschrieben hat.
Wenn ihr jetzt (nach 2 Jahren ab Antragstellung?? :shock: :shock: ) den KFB bekommen habt und ihr seid vorschusszahlende Klägerseite, dann sollten im KFB die Gerichtskosten ausgeglichen worden sein, sonst nix.
~ Grüßle ~
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