Rücknahme Verbundsantrag Kostentragungspflicht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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bipe71
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#1

20.10.2014, 17:12

Moin,

ich bin am verzweifeln:

Meine RAin und ich haben unser erstes Verbundverfahren in Familiensachen (Scheidung und Kindesunterhalt) auf den Tisch. Die Gegenseite hatte beantragt, dass unsere Mdtin Kindesunterhalt zahlen sollte. Wir hatten bereits außergerichtlich mitgeteilt, dass unsere Mdtin nicht leistungsfähig ist. Dieses haben wir dann auch im gerichtlichen Verfahren mitgeteilt.
Zu unserer Überraschung wurde der Antrag jetzt von der Gegenseite zurückgenommen. Der Ehescheidungstermin ist für Mitte November anberaumt.

Mir stellen sich jetzt die Fragen, ob die Gegenseite die diesbezüglichen Kosten des Verbundsverfahren Kindesunterhalt übernehmen muss und ob wir einen entsprechenden Antrag bei Gericht stellen müssen. Oder geschieht dieses später von Amts wegen im Ehescheidungsbeschluss beschlossen?
Meine RAin konnte mir hier leider nicht weiterhelfen (ist noch eine Anfängerin :( ).
Ich habe jetzt schon gefühlte Stunden diverse Gesetze und das FamFG durchgeblättert und leider nichts diesbezügliches gefunden. Die Problematik scheint es einfach nicht zu geben.

Wär schön, wenn mir jemand einen Denkanstoß und einen entsprechenden Hinweis geben könnte, wo ich gucken muss.

Windige Grüße aus dem hohen Norden
Bipe
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#2

20.10.2014, 17:21

Ohne Euren Antrag wird eine Kostenentscheidung zulasten der Gegenseite nicht ergehen. Darum solltet Ihr bereits zum jetzigen Zeitpunkt beantragen, der Gegenseite die Kosten für das Verbundverfahren Kindesunterhalt aufzuerlegen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
bipe71
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#3

21.10.2014, 10:15

:thx :thx :thx
Das hatte ich mir fast schon gedacht.
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