Dokumentenpauschale

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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eva3003
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#1

08.10.2014, 08:47

Hallo zusammen,

bei uns in der Kanzlei gibt es seit einiger Zeit große Diskussion wegen der Dokumentenpauschale - welche Kopien darf man abrechnen und welche nicht.

Das Problem liegt beim Ausdruck von E-Mails und allgemein Fotokopien, die für unsere Akte angefertigt werden. Nachdem ich hierzu nirgendwo etwas finden kann, gehe ich davon aus, dass ich die nicht abrechnen kann. Den Versand von Dokumenten per Fax kann ich ja z. B. abrechnen, den Empfang von Faxdokumenten aber nicht. Also warum sollte ich dann den Empfang von E-Mails abrechnen können? Aber ich hätte gerne dazu etwas genauere Infos, nachdem ich selbst schon keine Ahnung mehr hab, was nun richtig und falsch ist und wir das Thema hier gerne mal klären würden, damit das Streitthema endlich ein Ende nimmt.

Vielen Dank schon mal im Voraus! :thx

LG Eva
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Anahid
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#2

08.10.2014, 08:53

Hilft Dir das hier vielleicht schonmal weiter? http://www.iww.de/rvgprof/archiv/auslag ... rvg-f47480
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
eva3003
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#3

08.10.2014, 09:20

Ok danke, mir hilft das insoweit, als dass da drin nichts davon steht, dass man Ausdrucke für die Akte abrechnen kann und ich deshalb denke, dass dem nicht so ist!? Wie handhabt ihr das in der Praxis?
eva3003
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#4

08.10.2014, 10:51

Jetzt bin ich selbst fündig geworden im <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>. Kopien für Handakte sind mit allgemeinen Geschäftskosten abgegolten und nicht extra zu vergüten
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#5

08.10.2014, 11:41

Sorry, etwas stressig heute. Richtig. Kopien für die eigene Handakte kannst Du nicht abrechnen, es sei denn, Ihr habt das über eine Vergütungsvereinbarung geregelt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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