Kostenausgleichsantrag
Verfasst: 06.10.2014, 12:51
Hey ihr lieben, ich stehe heute mal wieder auf dem Schlauch und es ist Montag.
Wir haben eine Mandantin vertreten als Beklagte, haben eine Widerklage gemacht.
Die Klage der Klägerin wurde in erster Instanz vom AG abgewiesen.
Kosten wurden der Klägerin auferlegt.
Hierzu habe ich bereits einen Kostenfestsetzungsantrag gefertigt:
3100
3104
Klägerin (Gegnerin ) ging in Berufung vollstr. Ausfertigung des Vergleichs ( II.Instanz ) liegt mir vor:
1. Klägerin zahlt Summe X an Beklagte ( unsere Mdtin )
2. Damit sind sämtliche Ansprüche, die Gegenstand des Rechtsstreits sind erledigt.
3. Kosten des Rechtstreits tägt Klägerin 87,5 % und Bekl. 12,5% ( unsere Mdtin. ) Die Kosten des Vgl. werden gegeneinander aufgehoben.
Sooooo mein Chef schreibt nun:
Kostenausgleichsantrag stellen ( Klage + Widerklage ) das hab ich ja schon gemacht, ich müsste nun Kostenausgleichung für die Berufung erstellen richtig ?
Würde den dann so machen
Ans I. Instanzliche Gericht ( ist klar , aber dann auch das I. Instanzliche AZ angeben ? oder das Berunfungs AZ ?
1,6 Verfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG i. V. m. Nr. 3200 VV RVG
1,2 Terminsgebühr §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3104 VV RVG
1,0 Einigungsgebühr §§ 2, 13 RVG i.V.m. 1003 VV RVG
+7002
+19%
oder seh ich das falsch ???
Danke euchhhh
Wir haben eine Mandantin vertreten als Beklagte, haben eine Widerklage gemacht.
Die Klage der Klägerin wurde in erster Instanz vom AG abgewiesen.
Kosten wurden der Klägerin auferlegt.
Hierzu habe ich bereits einen Kostenfestsetzungsantrag gefertigt:
3100
3104
Klägerin (Gegnerin ) ging in Berufung vollstr. Ausfertigung des Vergleichs ( II.Instanz ) liegt mir vor:
1. Klägerin zahlt Summe X an Beklagte ( unsere Mdtin )
2. Damit sind sämtliche Ansprüche, die Gegenstand des Rechtsstreits sind erledigt.
3. Kosten des Rechtstreits tägt Klägerin 87,5 % und Bekl. 12,5% ( unsere Mdtin. ) Die Kosten des Vgl. werden gegeneinander aufgehoben.
Sooooo mein Chef schreibt nun:
Kostenausgleichsantrag stellen ( Klage + Widerklage ) das hab ich ja schon gemacht, ich müsste nun Kostenausgleichung für die Berufung erstellen richtig ?
Würde den dann so machen
Ans I. Instanzliche Gericht ( ist klar , aber dann auch das I. Instanzliche AZ angeben ? oder das Berunfungs AZ ?
1,6 Verfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG i. V. m. Nr. 3200 VV RVG
1,2 Terminsgebühr §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3104 VV RVG
1,0 Einigungsgebühr §§ 2, 13 RVG i.V.m. 1003 VV RVG
+7002
+19%
oder seh ich das falsch ???
Danke euchhhh