Kostenausgleichsantrag
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Die Einigungsgebühr habe ich auch nicht geltend gemacht.
Aber was ist mit unseren anderen Kosten?
VG
TG
Auslagen?
Hat jemand eine Entscheidung/ Urteil oder einen Tipp was ich machen kann?
Aber was ist mit unseren anderen Kosten?
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Hat jemand eine Entscheidung/ Urteil oder einen Tipp was ich machen kann?
- Frau Cindy
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Die übrigen Kosten sind festsetzungsfähig. Laut Kostengrundentscheidung sind nur die Kosten des Vergleichs gegeneinander aufgehoben worden. Was moniert denn die Gegenseite genau, wenn die selbst einen KFA stellen?BlackButterfly hat geschrieben:Die Einigungsgebühr habe ich auch nicht geltend gemacht.
Aber was ist mit unseren anderen Kosten?
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Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
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- Liesel
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Dann mußt du nichts weiter tun.dasydasy hat geschrieben:JA hab ja bei dem KAA reingeschrieben ich bitte um Beachtung des Kostenfestsetzungsantrages der I.Instanz vom ...
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Der genaue Wortlaut des Schreibens lautet:
teile wir bezüglich der Kostenanmeldung der Gegenseite vom xxxx Folgendes mit:
Die Kosten des Vergleichs wurden gem. Beschluss vom xxxxx gegeneinander aufgehoben. Sie sind daher nicht ausgleichungsfähig.
teile wir bezüglich der Kostenanmeldung der Gegenseite vom xxxx Folgendes mit:
Die Kosten des Vergleichs wurden gem. Beschluss vom xxxxx gegeneinander aufgehoben. Sie sind daher nicht ausgleichungsfähig.
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Darauf hinweisen, daß lediglich die Kosten des Rechtsstreites und nicht die des Vergleiches zum Kostenausgleich angemeldet wurden.
Ich frage mich gerade nur, ob die TG hier auch als "Kosten des Vergleiches" zu sehen ist, da diese ja "nur" durch den Beschluss, mit welchem das Zustandekommen des Vergleiches festgestellt wurde, entstanden ist. Oder ist die TG auch anderweitig entstanden?
Ich frage mich gerade nur, ob die TG hier auch als "Kosten des Vergleiches" zu sehen ist, da diese ja "nur" durch den Beschluss, mit welchem das Zustandekommen des Vergleiches festgestellt wurde, entstanden ist. Oder ist die TG auch anderweitig entstanden?
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Die TG ist vorher schon entstanden. Es gab vorher schon einen Termin, in dem das Sachverständigengutachten vor Gericht besprochen wurde.
- Liesel
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Dann kann sie auch geltend gemacht werden.
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an BlackButterfly: man kann die Gebühr für die Einigung mit aufnehmen, allerdings wird das Gericht sie kurzerhand absetzen. Also kann man sie auch gleich weglassen. Da die Gegenseite die Gebühr berechnet hat, machst du nur einen kurzen Hinweis, dass die Gebühr abzusetzen ist (vorsorglich). Dann klappt das auch.
LG
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Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
- Liesel
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Du gehst von einem falschen Sachverhalt aus.icerose hat geschrieben:an BlackButterfly: man kann die Gebühr für die Einigung mit aufnehmen, allerdings wird das Gericht sie kurzerhand absetzen. Also kann man sie auch gleich weglassen. Da die Gegenseite die Gebühr berechnet hat, machst du nur einen kurzen Hinweis, dass die Gebühr abzusetzen ist (vorsorglich). Dann klappt das auch.
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