Kostenausgleichung???!?!?!?!

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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NORTHERN DINO
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#21

01.10.2014, 12:16

Ich stelle mich mal quer:
Die ursprüngliche Idee, beide Gebühren nach dem hohen Streitwert zu berechnen, ist eigentlich gar nicht so abwegig, auch wenn Liesel mit ihrem Vorschriftszitat natürlich Recht hat. Grund: In diesem Fall ist m.E. die SW-Festsetzung Murks. Geht man davon aus, dass man an die Streitwertfestsetzung gebunden ist und hier nur ein einheitlicher Wert festgesetzt wurde, kann man sich durchaus auf den Standpunkt stellen, man habe entsprechend dem SW-Beschluss abgerechnet. Die Frage ist natürlich, was wiegt schwerer: Der Beschluss oder die GKG-Vorschrift... :roll:
Mit einer gesplitteten SW-Festsetzung gäbe es die Diskussion gar nicht...
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#22

01.10.2014, 12:22

Ja..entschuldigt bitte..

Ich habe nun den Antrag gem 106 ZPO

1,3 VG aus 11.857,30 € und
1,2 TG aus 1.074,15 € zzgl. 7003+7005+7002+Mwst gestellt

Hoffe, dass das so richtig ist
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Adora Belle
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#23

01.10.2014, 13:16

Das kommt darauf an, wann der Antrag zur Hauptsache zurückgenommen wurde. Es kann durchaus auch die TG nach dem hohen Wert entstanden sein.
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#24

01.10.2014, 13:28

Adora Belle hat geschrieben:Das kommt darauf an, wann der Antrag zur Hauptsache zurückgenommen wurde. Es kann durchaus auch die TG nach dem hohen Wert entstanden sein.
Zum Bleistift - dann würde sogar der SW-Beschluss wieder Sinn machen.
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#25

01.10.2014, 14:19

Der Antrag auf Rücknahme der Hauptforderung war viel viel früher...
Also der Termin nachher
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Adora Belle
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#26

01.10.2014, 14:38

Bloss können wir das nicht wissen, wenn Du es nicht mitteilst.
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#27

01.10.2014, 14:49

Ja entschuldigung.

Ich habe es verstanden, dass ich den kompletten Sachverhalt schildern muss! :wink:

Ich danke Euch :thx
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#28

01.10.2014, 14:55

Also doch Plünnen mit dem SW-Beschluss... :roll:
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#29

01.10.2014, 15:03

ja ich weiß, ich habe keine ausführliche Schilderung gegeben.. habe ich jetzt verstanden :wink:

Dennoch habt ihr mit geholfen

:thx :thx
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Liesel
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#30

01.10.2014, 15:04

@rfa-mo: 13 meinte nicht dich. :wink:
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