Kostenausgleichung???!?!?!?!

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
rfa-mo
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 45
Registriert: 24.09.2014, 12:47
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

30.09.2014, 15:00

Huhu..

Streitwert: 11.857,30 € wurde festgesetzt...

Die Gegenseite macht Antrag gem. 106 ZPO
1,3 VG aus Steritwert
1,2 TG aus 1.074,15 €... // Weil die Hauptforderung zugenommen worden ist und nur Nebenforderungen verhandelt wurden..

Frage...

Wie mache ich das?
Genau so wie die Gegenseite oder kann ich die TG aus dem Streitwert verlangen??
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#2

30.09.2014, 15:16

Weil die Hauptforderung zugenommen
Wieviel hat sie denn zugenommen? :abdreh
Ernsthaft, Du muss Dir schon Mühe geben, den Sachverhalt vollständig und nachvollziehbar einzustellen, wenn wir Dir helfen sollen.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
rfa-mo
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 45
Registriert: 24.09.2014, 12:47
Beruf: RA-Fachangestellte

#3

30.09.2014, 15:25

hahaha sorry ich meinte nicht zugenommen sondern zurückgenommen ...sorry
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14366
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#4

30.09.2014, 15:32

Da ist aber immer noch wenig Sachverhalt. Ganze Sätze wären auch ganz schön, dafür kannst Du ruhig ein paar überflüssige Satzzeichen weglassen.
rfa-mo
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 45
Registriert: 24.09.2014, 12:47
Beruf: RA-Fachangestellte

#5

30.09.2014, 15:39

alles klar

Unsere Mandanten haben ein Mahnbescheid erhalten. Die Hauptforderun gbeträgt 11.857,30 €. Wir haben Widerspruch eingelegt, sodass es im streitigen Verfahren nun ist.

Bei der Anspruchsbegründung hat die Gegenseite die Hauptforderung zurückgenommen, und die Nebenforderung von 7.191,89 € (Zinsen für verschiedene Zeiträume) sowie Rechtsverfolgungskosten aus 837,52 € geltend gemacht.


Urteil:

Wir wurden verurteilt, 7.191,89 € nebst Zinsen und Rechtsverfolgungskosten zu zahlen (also das was die Ggs beantragt hat)

Streitwert: 11.857,30 €

Jetzt macht die Ggs Antrag gem. 106 ZPO

1,3 VG aus 11.857,30 €
sowie Anrechnung 0,65 GG

1,2 TG aus 1.074,15 €
plus 7002 plus MwSt..

Frage: Ich verstehe nicht, warum eine 1,2 TG aus 1.074,15 € errechnet wird

Und wir wurden aufgefordert, auch einen Antrag gem. 106 ZPO zu stellen...
Wie rechne ich ab?
Benutzeravatar
niva
Foreno-Inventar
Beiträge: 2537
Registriert: 27.02.2009, 19:57
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: Andere
Wohnort: Frankfurt am Main

#6

30.09.2014, 16:38

rfa-mo hat geschrieben:Frage: Ich verstehe nicht, warum eine 1,2 TG aus 1.074,15 € errechnet wird
§ 43 II GKG
rfa-mo hat geschrieben:Wie rechne ich ab?
Wie sieht denn dein Vorschlag aus?
"If you can dream it, you can do it." ( Walt Disney)
rfa-mo
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 45
Registriert: 24.09.2014, 12:47
Beruf: RA-Fachangestellte

#7

30.09.2014, 16:50

Ich habe leider keinen Vorschlag. Ich habe zuvor nie so etwas gemacht, deshab bin ich auch total verzweifelt :(
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#8

30.09.2014, 17:54

Wie lautet denn die KGE überhaupt?
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Benutzeravatar
online
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3469
Registriert: 08.06.2008, 19:07
Beruf: RPfl'in
Wohnort: ja

#9

30.09.2014, 21:24

Wie würdest Du denn die Vergütung berechnen, die Ihr Eurem Mandanten in Rechnung stellen könnt? :wink:
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ BildKein Grund zur Panik.


Mitglied im CdW.
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#10

30.09.2014, 21:46

So viele Fragen... :pfeif
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Antworten