Kostenausgleichung???!?!?!?!

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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#11

30.09.2014, 21:47

Nur Geduld, die Threadstarterin ist wahrscheinlich ganz erschöpft in den Feierabend gegangen.
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____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ BildKein Grund zur Panik.


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Jupp03/11

#12

30.09.2014, 22:00

Im Notariat ist man gewöhnt, zunächst eine Rückfrage an die TS zu starten, schließlich will man keinem einen falschen Vorschlag anbieten. Im Not. merkt man auch, ob der gegenüber völlig hilflos ist, also keine Unterstützung bekommt. In diesen Fällen verlangt man im allgemeinen auch keinen eigenen Vorschlag.
Was im Not. möglich ist, sollte im Anwaltsbereich auch möglich sein.

Der erste Beitrag von 13 sollte trotz allem zu allererst mitgeteilt werden.
rfa-mo
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#13

01.10.2014, 09:03

Hallo

Ich würde die 1,3 VG und die 1,2 TG aus dem Streitwert berechnen... also aus 11.857,30 €
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niva
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#14

01.10.2014, 09:18

niva hat geschrieben:
rfa-mo hat geschrieben:Frage: Ich verstehe nicht, warum eine 1,2 TG aus 1.074,15 € errechnet wird
§ 43 II GKG
hast du dir den § mal durchgelesen?
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#15

01.10.2014, 09:25

aaaa OK :-)

Also werde ich genau wie der Gegner abrechnen, sprich:

1,3 VG aus 11.857,30 €
1,2 TG aus 1.074,15 €

Richtig?
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Liesel
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#16

01.10.2014, 09:37

Wo kommen denn die 1.074,15 Euro her? :kopfkratz
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#17

01.10.2014, 09:42

oh man :( ich weiß es doch nicht

Ich wollte genau so abrechnen wie der Gegner

Ich weiß es nicht, woher diese 1.074,15 € herkommen. Aber dieser Betrag steht in seinem Antrag 106 ZPO
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#18

01.10.2014, 09:45

43 II GKG:

Sind Früchte, Nutzungen, Zinsen oder Kosten als Nebenforderungen ohne den Hauptanspruch betroffen, ist der Wert der Nebenforderungen maßgebend, soweit er den Wert des Hauptanspruchs nicht übersteigt.
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#19

01.10.2014, 09:55

Leute ich habs :mrgreen:

Zitat ausm Urteil:

Die Beklagten werden verurteilt, an die Kläger Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 7.191,89 € für die Zeit vom 25.9.2012 bis 04.04.2013, aus 4.665,41 € für die Zeit vom 01.01.2013 bis 09.02.2013 und aus 8.237,60 € für die Zeit vom 10.02.2013 bis 04.04.2013 sowie vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 837,52 € zu bezahlen.

Ich habe die jeweiligen Zinsen berechnet und somit taucht der Betrag von 1.074,15 € auf...

Also rechne ich:

1,3 VG aus 11.857,30 €
1,2 TG 1.074,15 €

ab
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#20

01.10.2014, 09:57

Ein richtiger Sachverhalt von Anfang an wäre echt hilfreich. :roll:
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