Hallo,
in unserer Angelegenheit hat unser Mandant bereits eine Vollstreckungsandrohung von der Stadt bekommen. Wir haben daraufhin bezüglich einer etwaigen Verjährung mit der Stadt korrespondiert. Mandant konnte dann letztlich doch bei der Stadt selbst eine Einigung erzielen.
Kann ich hier eine Geschäftsgebühr abrechnen oder eine ZV-Verfahrensgebühr?
LG
3200 oder 3309?
- niva
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Ist die Vollstreckungsandrohung aufgrund eines Titels erfolgt, aus dem die ZV betrieben werden kann? bei dem Begriff "Vollstreckungsandrohung" würde ich mal davon ausgehen und dann ist es die 3309.
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