3200 oder 3309?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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LuisaJL
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#1

29.09.2014, 16:49

Hallo,

in unserer Angelegenheit hat unser Mandant bereits eine Vollstreckungsandrohung von der Stadt bekommen. Wir haben daraufhin bezüglich einer etwaigen Verjährung mit der Stadt korrespondiert. Mandant konnte dann letztlich doch bei der Stadt selbst eine Einigung erzielen.

Kann ich hier eine Geschäftsgebühr abrechnen oder eine ZV-Verfahrensgebühr?

LG
LuisaJL
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#2

30.09.2014, 15:57

Kann keiner helfen? :(
JO85
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#3

30.09.2014, 16:21

Ich würde eine Geschäftsgebühr (2300 oder eben 2301) abrechnen. Du bist doch nach außen hin tätig geworden... ;)
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niva
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#4

30.09.2014, 16:31

Ist die Vollstreckungsandrohung aufgrund eines Titels erfolgt, aus dem die ZV betrieben werden kann? bei dem Begriff "Vollstreckungsandrohung" würde ich mal davon ausgehen und dann ist es die 3309.
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