Hallo,
ich hab da mal ne Frage.
ich habe in einer Sache ein Urteil vom Berufungsgericht. Kostenquotelung. Also stelle ich den Ausgleichsantrag. Bis dahin alles ok.
Jetzt habe ich aber im Protokoll gesehen, dass der Mandant für den Termin PKH bekommen hat. Kann ich die PKH separat geltend machen, oder nur die Differenz dann zu der Terminsgebühr im KFA`? Und wie schreiben ich das dann am besten?
Viele Grüße
Blume13
PKH Terminsgebühr etc
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Man kann nicht nur "für einen Termin" PKH bekommen. Eine TG kann ja ohne eine VG gar nicht entstehen. Normale Abrechnung oder wart Ihr "nur" Terminsvertreter für einen Rechtsanwalt, der an einem anderen Ort ansässig ist?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Wie lautet denn der PKH-Beschluss richtig?
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PKH Beschluss:
Dem Kläger wird für die Berufungsinstanz ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung Prozesskostenhilfe bewilligt. .... wird RA beigeordnet, sowiet er mit der Berufung die Abänderung des erstinstanzlichen Urteils in der Widerklage dahingehend begehrt, dass er zu einer Zahlung von 630,50 verurteilt worden ist. Im übrigen wird der Antrag auf Prozesskostenhilfe abgewiesen.
Dem Kläger wird für die Berufungsinstanz ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung Prozesskostenhilfe bewilligt. .... wird RA beigeordnet, sowiet er mit der Berufung die Abänderung des erstinstanzlichen Urteils in der Widerklage dahingehend begehrt, dass er zu einer Zahlung von 630,50 verurteilt worden ist. Im übrigen wird der Antrag auf Prozesskostenhilfe abgewiesen.
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Dann kannst du die Gebühren aus einem SW 630,50 Euro über PKH abrechnen.
Du müßtest nur zum KAA ergänzend noch mitteilen, daß die PKH-Gebühren in Höhe von xx Euro berücksichtigt werden sollen.
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richtig. vom Mandanten.Blume13 hat geschrieben:ok weil mein Chef meinte, dass wir über die 630,50 hinaus auch Geld kriegen....
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Die VG ist eine "Betriebsgebühr" und entsteht sozusagen im Laufe des Verfahrens immer wieder. Daher kannst du über PKH die VG und TG abrechnen aus dem obigen SW.
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