Zinsen falsch berechnet im KfB - Rechtsbehelf?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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refana87
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#1

23.09.2014, 09:43

Hallo Ihr Lieben,

ich hoffe, dass die Frage nicht schon beantwortet wurde irgendwo und ich einfach nur die falschen Suchbegriffe eingetragen habe.

Wir haben folgenden Fall:

KfA I. Instanz im Jahr 2011, KfA II. Instanz im Jahr 2014
Es ergeht ein KfB mit Verzinsung der Kosten ab Antrag KfA II. Instanz. Das ist m.E. nicht korrekt, sondern es müsste eine Aufschlüsselung I. und II. Instanz erfolgen.

Wie gehe ich dagegen jetzt vor? Erinnerung oder aber Antrag auf Berichtigung nach § 319 ZPO? Ist das eine offenbare Unrichtigkeit?
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Anahid
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#2

23.09.2014, 09:46

Ist m.E. eine offensichtliche Unrichtigkeit. Ich stelle in solchen Fällen allerdings nicht sofort irgendwelche schriftlichen Anträge, sondern rufe mal kurz den RPfl an, wie er das lieber hätte. Es gibt auch welche, die nicht unbedingt eine Rechtsmittelschrift erhalten wollen und dankbar sind, wenn man einfach mal kurz nachfragt.
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