Abrechnung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
grete
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#1

10.09.2014, 13:34

Hallo Ihr Lieben,

habe eine Frage zur richtigen Abrechnung der Geschäftsgebühr.

Ich möchte eine Sache abrechnen.
Es sind auf jeden Fall angefallen 1,3 Verfahrensgebühr und eine Terminsgebühr.
Im Vorfeld hatten wir uns bei der Gegenseite lediglich legitimiert, aber keine Geschäftsgebühr gegenüber Mandant abgerechnet.

Jetzt legt mir die Kollegin eine Mitteilung hin, dass die Geschäftsgebühr immer abgerechnet - mit Anrechnung.

Ist das OK?

:thx
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Tigerle
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#2

10.09.2014, 13:38

Jetzt ist die Frage mit wem möchtest Du abrechnen.
gkutes

#3

10.09.2014, 14:42

Gegenüber Mandant wohl.

Aber der Anfall der GG hängt ja auch davon ab, welcher Auftrag erteilt wurde. Man kann ja nicht pauschal sagen, dass immer eine anfällt!
grete
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#4

10.09.2014, 15:32

Abrechnung erfolgt gegenüber Versicherung.
Es erfolgte ein Aufforderungsschreiben der Gegenseite, auf das wir
mitgeteilt haben, dass wir XY vertreten. Kosten wurden mit diesem Schreiben nicht erhoben. Dann wurde Klage eingereicht.
grete
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#5

10.09.2014, 15:50

Noch eine weitere Frage,
Klage eingereicht gegen 3 Beklagte, gegen zwei Beklagte wurde die Klage zurückgenommen.(Keine Termin) Welche Gebühren können diese Beklagten berechnen? Eine volle Gebühr oder eine 0,8? :oops:
Vielleicht werde ich ja doch noch zur RVG-Koryphäe :?:
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Adora Belle
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#6

10.09.2014, 16:02

Ist das alles einundderselbe Sachverhalt? Wer hat die Beklagten vertreten? Seid Ihr das? Und Ihr habe die auch vorgerichtlich vertreten? Vorgerichtliche GG ist als Beklagter sowieso fast nie erstattungsfähig.

Was heißt nun "gegenüber Versicherung"? Eigene RSV? Oder ist Euer Auftraggeber evtl die Haftpflichtversicherung in einem Verkehrsunfall-Prozess?

Sorry, so wird das nix werden mit der Koryphäe. Erstmal muss ein vollständiger Sachverhalt her. Für sieht das auch sehr danach aus, dass Du derzeit mit solchen Abrechnungen überfordert bist, weil Dir Basiswissen fehlt. Was man nicht Dir ankreiden sollte, sondern Deinen Chefs. Ändert aber nix dran, dass man Deine Fragen kaum beantworten kann.
grete
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#7

10.09.2014, 16:23

Ich habe jetzt die GG weggelassen.

Kann mir noch jemand bei der Klagerücknahme - siehe oben - helfen? :huepf
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niva
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#8

10.09.2014, 16:29

Wenn du dir mit einer Gebühr nicht sicher bist, dann kannst du die nicht einfach weglassen, dann musst du bei deinem Chef nachfragen. Da dir scheinbar die absoluten Grundlagen fehlen, muss dein Chef sich die Fragen eben gefallen lassen. Das Geld steht deinem Chef zu und da kannst du nicht einfach entscheiden, ob du das verschenken kannst, nur weil die keine Ahnung hast. Sorry, aber wenn ich so was lese....

Wie Adora Belles schon schreibt, wir können dir nur mit einem vollständigen Sachverhalt helfen.
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#9

10.09.2014, 16:29

Wenn du die Fragen von Adora Belle beantwortet hast...

Wieso hast du jetzt die GeschG weggelassen?
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grete
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#10

10.09.2014, 16:35

Die Geschäftsgebühr wurde auch nicht durch die Gegenseite im Aufforderungsschreiben berechnet.

Habe mich - trotz Unkenntnisse - bei RVG für Anfänger angemeldet. Dann wird es vielleicht doch noch was :-|

Nur mit der Klagerücknahme stehe ich jetzt auf Kriegsfuß obwohl ich im RVG für Anfänger stöber
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