Abrechnung Mahnverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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farbenseele
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#1

03.09.2014, 12:33

Hallo Ihr lieben,

wir haben für unseren Mandanten im Juni d. J. beim Schuldner die ausstehende Forderung unter Geltendmachung unserer außergerichtlichen Kosten sowie der Verzugszinsen angemahnt.

Daraufhin hat der Schuldner lediglich die Hauptforderung gezahlt.

Unser Mandant will auf die Verzugszinsen sowie auf unsere Kosten nicht verzichten, weshalb wir diesbezüglich einen Mahnantrag gestellt haben.

Und nun meine Frage: Wie rechne ich hier nun ab?

1,3 Nr. 2300 VV aus HF
PTE

1,0 Nr. 3305 VV aus Kosten + Zinsen
ohne Anrechnung
PTE

Was meint Ihr?

Vielen Dank im Voraus
Yasura
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#2

03.09.2014, 12:38

Würd ich auch so machen.
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