Beschwerde 3500

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Blume13
Forenfachkraft
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#1

28.08.2014, 11:03

Ich möchte ein Beschwerdeverfahren abrechnen.

Also die 3500 und ich muss wissen ob ich dann nochmal die Auslagenpauschale in Höhe von 20,00 € geltend machen kann.

Für eine schnelle Antwort danke ich euch.

Grüße
gkutes

#2

28.08.2014, 11:25

ob 20 Euro, kommt auf die Höhe der Gebühr an, aber die Auslagenpauschale 7002 darfst du bei jeder Angelegenheit berechnen (Beschwerde ist eigene Angelegenheit § 18)
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