Frage zu Gebühren (Forderung des Gegners)

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Tine Dea
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#11

28.08.2014, 12:11

Ausgehend von deinen Ausführungen zu der Kostengrundentscheidung des Gerichts schließe ich mich JSanny an.

Außergerichtliche Kosten können durchaus die Kosten sein, die (örtlich gesehen) außerhalb des Gerichts entstanden sind. Also all die Kosten, die nicht Gerichtskosten oder Zeugenauslagen oder sowas sind. Insofern können die auch sehr wohl in dem Forderungskonto mit aufgeführt werden.

Ein Kostenfestsetzungantrag ist ja nicht zwingend vorgeschrieben, ich allerdings würde mir die Kosten immer festsetzen lassen, einfach um einen vollstreckbaren Titel über diese in der Hand zu haben. Aber das macht jeder anders...
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Anahid
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#12

28.08.2014, 12:49

Ein Versäumnisurteil ergeht aufgrund der Klage. Wenn die Kosten ausgeurteilt sind, sind das mit Sicherheit nicht die Kosten des Mahnverfahrens. Da geb ich weder Sanny noch Tine Dea Recht. Das Streitgericht entscheidet nicht über die Kosten des Mahnverfahrens im Urteil, sondern wenn, dann durch Kostenfestsetzungsbeschluss.

Und weiter haben die Kosen des Mahnverfahrens auch nichts mehr in der Forderungsaufstellung verloren, weil die Kosten des Mahnverfahrens in den Kosten des streitigen Verfahrens aufgegangen sind. Wenn also der Anwalt als Kosten des Mahnverfahrens nicht nur die Auslagenpauschale angibt, dann stimmt die Forderungsaufstellung einfach nicht.

Und sicherlich muss man nicht auf einen Kostenfestsetzungsbeschluss pochen, nur dann darf ich auch für eine Zahlungsaufforderung über Kosten keine extra Gebühr nach 3309 verlangen. Denn dafür ist Voraussetzung, dass ein vollstreckungsfähiger Titel vorliegt und der liegt eben, wenn der KFB noch nicht da ist, nicht vor.
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gkutes

#13

28.08.2014, 12:57

die MB-Kosten können im KFB geltend gemacht werden. Also im Urteil stehen die nicht - wie Anahid.

ob die MB-Kosten angerechnet werden, dass muss natürlich geprüft werden. Dass die Gegenseite die 3309 fordert bzw in welcher Höhe, das lese ich hier in dem Verlauf nicht.

Wie gesagt - ich sehe hier keinen Sinn, auf einen KFB zu pochen - ihr müsst sowieso zahlen. Also vom Mahnbescheid an bis zum Berufungsurteil mit entsprechenden jeweiligen Anrechnungen

und welche Kosten hiermit gemeint sind
Beklagte (also wir) soll HF sowie die Mahnkosten zahlen
findet man ja ganz leicht raus, indem man mal in die Anträge rein schaut.
gkutes

#14

28.08.2014, 13:49

nein, was du meinst sind VORgerichtliche Kosten
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