Heyo ihr Lieben,
schlagt mich, aber ich habe alles mögliche gefunden, nur hierzu nichts, falls doch bitte ich darum, dass mir jemand die Tomaten von den Augen nimmt
Wir haben folgenden Sachverhalt:
Mandant kommt mit Mieterhöhungsankündigung des Vermieters, die wir prüfen und kommentieren und den Mandanten entsprechend beraten.
Haben wollte der Vermieter 15,4 % gemäß Abrechnung über Indexstand. Nach unserer Überprüfung gibt es nur 8,1 %.
Nun also erstmal die grundsätzliche Frage: Wie berechne ich den GW für die Mieterhöhung im Gewerbemietrecht? Ich habe die verschiedensten Auffassungen gefunden - 3,5 Jahre; Gesamtmiete + 6 x die Erhöhung...
Und dann nur um sicherzugehen: Für mich ist der Wert der 15,4 % relevant, weil wir für diesen mit der Prüfung beauftragt wurden?
Ganz liebe Zuckergrüße!
Gegenstandswert Mieterhöhung im Gewerbemietrecht
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Der 3,5fache Jahresbetrag der Mieterhöhung ist anzusetzen. http://www.iww.de/rvgprof/archiv/streit ... hen-f22206, natürlich berechnet nach dem Mieterhöhungsverlangen, das begehrt wurde, also ausgehend von den 15,4 %.
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Die Seite hatte ich auch, allerdings ist sie von 2009 und ich hätte gehofft, dass es irgendwie eine "fundiertere" Quelle gibt... ich meine, 3,5 x klingt nett, da lohnt sich so ein Beratungsmandat doch schon
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Die Streitwertberechnungen haben sich aber doch nicht geändert, sondern die Gebührenhöhen. Außerdem was sind schon 6 Jahre in der Gesetzgebung, wo z.T. noch Gesetze aus dem Jahr 1890 in den Gesetzbüchern stehen?
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Auch wieder wahr!
Dann nur noch eine letzte Frage: Gerichtlich und außergerichtlich nimmt sich hierbei nichts?
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