Gegenstandswert Mieterhöhung im Gewerbemietrecht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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#1

27.08.2014, 13:59

Heyo ihr Lieben,

schlagt mich, aber ich habe alles mögliche gefunden, nur hierzu nichts, falls doch bitte ich darum, dass mir jemand die Tomaten von den Augen nimmt :roll:

Wir haben folgenden Sachverhalt:

Mandant kommt mit Mieterhöhungsankündigung des Vermieters, die wir prüfen und kommentieren und den Mandanten entsprechend beraten.

Haben wollte der Vermieter 15,4 % gemäß Abrechnung über Indexstand. Nach unserer Überprüfung gibt es nur 8,1 %.

Nun also erstmal die grundsätzliche Frage: Wie berechne ich den GW für die Mieterhöhung im Gewerbemietrecht? Ich habe die verschiedensten Auffassungen gefunden - 3,5 Jahre; Gesamtmiete + 6 x die Erhöhung...

Und dann nur um sicherzugehen: Für mich ist der Wert der 15,4 % relevant, weil wir für diesen mit der Prüfung beauftragt wurden?

Ganz liebe Zuckergrüße!
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Anahid
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#2

27.08.2014, 15:01

Der 3,5fache Jahresbetrag der Mieterhöhung ist anzusetzen. http://www.iww.de/rvgprof/archiv/streit ... hen-f22206, natürlich berechnet nach dem Mieterhöhungsverlangen, das begehrt wurde, also ausgehend von den 15,4 %.
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#3

27.08.2014, 15:13

:thx
Die Seite hatte ich auch, allerdings ist sie von 2009 und ich hätte gehofft, dass es irgendwie eine "fundiertere" Quelle gibt... ich meine, 3,5 x klingt nett, da lohnt sich so ein Beratungsmandat doch schon :smile:
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#4

27.08.2014, 15:24

Die Streitwertberechnungen haben sich aber doch nicht geändert, sondern die Gebührenhöhen. Außerdem was sind schon 6 Jahre in der Gesetzgebung, wo z.T. noch Gesetze aus dem Jahr 1890 in den Gesetzbüchern stehen? 8)
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#5

27.08.2014, 15:40

Auch wieder wahr!

Dann nur noch eine letzte Frage: Gerichtlich und außergerichtlich nimmt sich hierbei nichts?
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#6

27.08.2014, 15:47

Nein, kein Unterschied.
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