Freispruch - Abrechnung - Insolvenz

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
global-fish
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#1

25.08.2014, 11:01

Hallo ihr Wissenden ;)

Bei einer Gebührenabrechnung hatte ich mich mal wieder zu früh gefreut... ;(

Mandat im Juni übernommen - Freispruch gab es in der Verhandlung im Juli - Abtretungserklärung im Juli unterschreiben.
Also hab ich freudig meine Kosten gegenüber der Staatskasse abgerechnet.

Gericht verweist aber nun darauf, dass schon seit April das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, und damit die Abtretungserklärung und die Geldempfangsvollmacht "von Beginn an unwirksam" seien. Mein Kostenantrag soll daher zurückgewiesen werden.

Meine Frage ist nun: Hab ich noch irgendeine Chance, die Kosten von der Staatskasse zu bekommen?

Vielen Dank!
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Adora Belle
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#2

25.08.2014, 11:11

Mit dem Insolvenzverfahren dürfte Dein Vergütungsanspruch aber nichts zu tun haben. Die Forderung ist doch nach Eröffnung erst entstanden.
global-fish
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#3

25.08.2014, 11:39

Der Vergütungsanspruch sollte nach wie vor bestehen - zumindest gegen den Mandant.

Die Frage ist aber, wieso die Abtretungserklärung unwirksam sein sollte? - Wenn jetzt der Mandant selbst die Forderung geltend macht, wird der Staat ja sicher mit irgendwelchen eigenen Forderungen aufrechnen - daher ja die Abtretung...
global-fish
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#4

25.08.2014, 12:01

So, gerade mit dem Rechtspfleger bei Gericht telefoniert... Dieser meinte: Wenn das Insolvenzverfahren eröffnet ist, darf keine Geldempfangsvollmacht/ Abtretung mehr erklärt werden - daher ist die insgesamt unwirksam... :(
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#5

25.08.2014, 12:26

Hm, möglich. Wobei ich da mal noch nen Insolvenzrechtler fragen würd, ob das tatsächlich so allumfassend gilt. Deine Lehre ist mal wieder - nicht ohne Vorschuss tätig werden.
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Kanzleihund
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#6

25.08.2014, 12:35

Wurdet Ihr vor oder nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beauftragt?
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#7

25.08.2014, 12:56

Danach Kanzleihund. Beauftragung war im Juni, Insolvenzverfahren läuft seit April.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
global-fish
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#8

25.08.2014, 16:23

Richtig - nach Eröffnung des InsVerfahrens

Naja, die Sache hatte ich ja eigtl. nur übernommen, weil es da tatsächlich sehr wahrscheinlich war, dass er freigesprochen wird, und damit die Gebühren eigtl. sicher sein sollten ... jaja, "sollten"... ;)
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#9

25.08.2014, 19:42

Nach den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 11.12.2008, IX ZB 232/08, und 01.02.2007, IX ZR 178/05, hat der Rechtspfleger wohl Recht :shock:
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#10

25.08.2014, 19:48

Das steht da KH:
Mandat im Juni übernommen -
dass schon seit April das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist,
Also ist er nach Eröffnung mandatiert worden und jetzt?
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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