Eigener KFB für Berufung?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Dukatesse
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#1

22.08.2014, 10:18

Hallo, ich bin gerade etwas irritiert.

Unser Mdt wurde vor dem LG verklagt, Klage wurde abgewiesen. Ich habe KFA gestellt. Über den wurde nicht entschieden, weil die Akte ans OLG ging, da der Kläger Berufung eingelegt hat.

Die Berufung wurde zurückgewiesen. Nach der Zurückweisung habe ich gegenüber dem LG den KFA um die Gebühren der 2. Instanz erweitert.

Jetzt bekomme ich vom LG einen KFA nur über die Kosten der 1. Instanz. Eine Bemerkung zur 2. Instanz oder Ähnliches gibt es nicht.

Kriege ich hier noch einen extra KFA für die 2. Instanz oder müssen wir Beschwerde einlegen?
anni22
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#2

22.08.2014, 11:02

Im Normalfall solltest Du noch einen KFB für die 2. Instanz bekommen. Ruf doch einfach beim Gericht an und frag nach.
Was du mir sagst, das vergesse ich.
Was du mir zeigst, daran erinnere ich mich.
Was du mich tun lässt, das verstehe ich.
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#3

22.08.2014, 11:19

Nach der Zurückweisung habe ich gegenüber dem LG den KFA um die Gebühren der 2. Instanz erweitert.
Erweitert hätte ich schon mal gar nicht, ich hätte lediglich die Kosten der 2. Instanz in Ansatz gebracht. Die ganze Sache wird sich verzögern, da die Akte beim OLG war und erst mal wieder zurück zum LG muß. Anrufen würde ich auch mal, falls es schon länger als einen Monat her ist ;)
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#4

22.08.2014, 11:41

JSanny hat geschrieben:
Erweitert hätte ich schon mal gar nicht,
Warum nicht?
JSanny hat geschrieben: ich hätte lediglich die Kosten der 2. Instanz in Ansatz gebracht.
Was meinst du mit "in Ansatz gebracht"? Also einen eigenen KFA für die Kosten der 2. Inst.?
JSanny hat geschrieben: Die ganze Sache wird sich verzögern, da die Akte beim OLG war und erst mal wieder zurück zum LG muß.
Naja, die Akte ist ja offenbar schon wieder beim LG, sonst hätt ich ja heute keinen KFB vom LG bekommen ;-)
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#5

22.08.2014, 11:47

Was meinst du mit "in Ansatz gebracht"? Also einen eigenen KFA für die Kosten der 2. Inst.?
Genau so, weil du ja bereits den KFA für die 1. Instanz gemacht hast und wenn du den nicht zurückgenommen hast mit dem erweiterten KFA, hast du die Kosten für die 1. Instanz doppelt beantragt ;)
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#6

22.08.2014, 12:03

JSanny hat geschrieben: Genau so, weil du ja bereits den KFA für die 1. Instanz gemacht hast und wenn du den nicht zurückgenommen hast mit dem erweiterten KFA, hast du die Kosten für die 1. Instanz doppelt beantragt ;)
Nein, so ist mein Fall nicht. Ich habe ja keinen KFA gestellt, in welchem die Kosten beider Instanzen drin stehen, sondern ausdrücklich den schon gestellten KFA erweitert und dabei nur die Kosten der 2. Instanz angegeben. Bei einer Klageerweiterung schreibt man ja auch nicht noch mal die bisherigen Anträge mit rein.
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#7

22.08.2014, 12:48

Dukatesse hat geschrieben:
JSanny hat geschrieben: Genau so, weil du ja bereits den KFA für die 1. Instanz gemacht hast und wenn du den nicht zurückgenommen hast mit dem erweiterten KFA, hast du die Kosten für die 1. Instanz doppelt beantragt ;)
Nein, so ist mein Fall nicht. Ich habe ja keinen KFA gestellt, in welchem die Kosten beider Instanzen drin stehen, sondern ausdrücklich den schon gestellten KFA erweitert und dabei nur die Kosten der 2. Instanz angegeben. Bei einer Klageerweiterung schreibt man ja auch nicht noch mal die bisherigen Anträge mit rein.
Ich versteh den Umstand trotzdem nicht. KfA für die II. Instanz gestellt und gut is'.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#8

22.08.2014, 13:05

erweitert und dabei nur die Kosten der 2. Instanz angegeben
Dann mußt du dich klar ausdrücken, so liest sich das, als hättest du die Kosten der 1. und der 2. Instanz angegeben, weil du erweitert geschrieben hast.
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gkutes

#9

22.08.2014, 13:09

wie ist denn die Verzinsung bei dem KFB, den du jetzt hast. Ab erster Antragstellung oder ab Erweiterungsdatum?
MFausB

#10

26.08.2014, 15:54

gkutes hat geschrieben:wie ist denn die Verzinsung bei dem KFB, den du jetzt hast. Ab erster Antragstellung oder ab Erweiterungsdatum?
Das würde mich auch interessieren (vorausgesetzt, dass Zinsen ab Antragstellung beantragt wurden)!
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