Hallo, ich bin gerade etwas irritiert.
Unser Mdt wurde vor dem LG verklagt, Klage wurde abgewiesen. Ich habe KFA gestellt. Über den wurde nicht entschieden, weil die Akte ans OLG ging, da der Kläger Berufung eingelegt hat.
Die Berufung wurde zurückgewiesen. Nach der Zurückweisung habe ich gegenüber dem LG den KFA um die Gebühren der 2. Instanz erweitert.
Jetzt bekomme ich vom LG einen KFA nur über die Kosten der 1. Instanz. Eine Bemerkung zur 2. Instanz oder Ähnliches gibt es nicht.
Kriege ich hier noch einen extra KFA für die 2. Instanz oder müssen wir Beschwerde einlegen?
Eigener KFB für Berufung?
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Im Normalfall solltest Du noch einen KFB für die 2. Instanz bekommen. Ruf doch einfach beim Gericht an und frag nach.
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Erweitert hätte ich schon mal gar nicht, ich hätte lediglich die Kosten der 2. Instanz in Ansatz gebracht. Die ganze Sache wird sich verzögern, da die Akte beim OLG war und erst mal wieder zurück zum LG muß. Anrufen würde ich auch mal, falls es schon länger als einen Monat her istNach der Zurückweisung habe ich gegenüber dem LG den KFA um die Gebühren der 2. Instanz erweitert.
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Warum nicht?JSanny hat geschrieben:
Erweitert hätte ich schon mal gar nicht,
Was meinst du mit "in Ansatz gebracht"? Also einen eigenen KFA für die Kosten der 2. Inst.?JSanny hat geschrieben: ich hätte lediglich die Kosten der 2. Instanz in Ansatz gebracht.
Naja, die Akte ist ja offenbar schon wieder beim LG, sonst hätt ich ja heute keinen KFB vom LG bekommenJSanny hat geschrieben: Die ganze Sache wird sich verzögern, da die Akte beim OLG war und erst mal wieder zurück zum LG muß.
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Genau so, weil du ja bereits den KFA für die 1. Instanz gemacht hast und wenn du den nicht zurückgenommen hast mit dem erweiterten KFA, hast du die Kosten für die 1. Instanz doppelt beantragtWas meinst du mit "in Ansatz gebracht"? Also einen eigenen KFA für die Kosten der 2. Inst.?
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Nein, so ist mein Fall nicht. Ich habe ja keinen KFA gestellt, in welchem die Kosten beider Instanzen drin stehen, sondern ausdrücklich den schon gestellten KFA erweitert und dabei nur die Kosten der 2. Instanz angegeben. Bei einer Klageerweiterung schreibt man ja auch nicht noch mal die bisherigen Anträge mit rein.JSanny hat geschrieben: Genau so, weil du ja bereits den KFA für die 1. Instanz gemacht hast und wenn du den nicht zurückgenommen hast mit dem erweiterten KFA, hast du die Kosten für die 1. Instanz doppelt beantragt
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Ich versteh den Umstand trotzdem nicht. KfA für die II. Instanz gestellt und gut is'.Dukatesse hat geschrieben:Nein, so ist mein Fall nicht. Ich habe ja keinen KFA gestellt, in welchem die Kosten beider Instanzen drin stehen, sondern ausdrücklich den schon gestellten KFA erweitert und dabei nur die Kosten der 2. Instanz angegeben. Bei einer Klageerweiterung schreibt man ja auch nicht noch mal die bisherigen Anträge mit rein.JSanny hat geschrieben: Genau so, weil du ja bereits den KFA für die 1. Instanz gemacht hast und wenn du den nicht zurückgenommen hast mit dem erweiterten KFA, hast du die Kosten für die 1. Instanz doppelt beantragt
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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Dann mußt du dich klar ausdrücken, so liest sich das, als hättest du die Kosten der 1. und der 2. Instanz angegeben, weil du erweitert geschrieben hast.erweitert und dabei nur die Kosten der 2. Instanz angegeben
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wie ist denn die Verzinsung bei dem KFB, den du jetzt hast. Ab erster Antragstellung oder ab Erweiterungsdatum?
Das würde mich auch interessieren (vorausgesetzt, dass Zinsen ab Antragstellung beantragt wurden)!gkutes hat geschrieben:wie ist denn die Verzinsung bei dem KFB, den du jetzt hast. Ab erster Antragstellung oder ab Erweiterungsdatum?