Zurückverweisung nach Revision

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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DoMeSa
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#1

11.08.2014, 16:08

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe hier eine Akte aus 2009 zum Abrechnen.

Folgender Sachverhalt:

Gegenseite reicht Klage ein. Wir zeigen uns an und verkünden einer weiteren Partei den Streit, sodass diese dem Rechtsstreit auf unserer Seite beitritt.

Es ergeht Urteil. Gegen dieses legen sowohl unsere Streitverkündeten, als auch wir Berufung ein. Es ergeht erneut ein Urteil, gegen welches von uns KEINE Revision eingelegt wird, sondern lediglich von Rechtsanwälten, die am BGH zugelassen sind und von der Streitverkündeten Partei beauftragt wurden. Wir wurden im Revisionsverfahren überhaupt nicht tätig.

Im Revisionsverfahren ergeht vor dem BGH ein Versäumnisurteil, wonach der Rechtsstreit zurück ans Berufungsgericht, das OLG, verwiesen wird.

Dort findet ein weiterer Termin statt und siehe da, wir gewinnen den Rechtsstreit komplett und die Gegenseite muss die Kosten von uns als auch von der Streitverkündeten übernehmen (für den gesamten Rechtsstreit!).

Ich habe leider überhaupt keinen Plan, wie ich hier was abrechnen muss.

I. Instanz ist klar:
1,3
1,2
Auslagen und Steuer

II. Instanz ist auch klar:
1,6
1,2
Auslagen und Steuer

Was passiert nach der Zurückverweisung und dem erneuten Termin? :?:

Ich hoffe, mir kann jemand helfen.
DoMeSa
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#2

11.08.2014, 16:28

Kleiner Nachtrag noch:

Der Streitwert wurde für die I. Instanz auf 300.000,00 EUR festgesetzt, für die II. Instanz ebenfalls und nach Zurückverweisung nur noch auf 200.000,00 EUR.
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#3

11.08.2014, 16:32

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#4

11.08.2014, 16:45

Danke Liesel, das werde ich mir jetzt mal zu Gemüte führen
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#5

11.08.2014, 17:01

OK, ich habe es glaube ich soweit verstanden. Das Revisionsverfahren lasse ich ja außen vor, oder? Wir waren hier ja nicht tätig......

Meine Abrechnung sieht nun so aus:

I. Instanz:
1,3 aus 300.000,00 EUR
1,2 aus 300.000,00 EUR
Auslagen + Steuer

II. Instanz:
1,6 aus 300.000,00 EUR
1,2 aus 300.000,00 EUR
Fahrtkosten+Abwesenheitsgeld
Auslagen + Steuer

Verfahren nach Zurückverweisung:

1,6 aus 200.000,00 EUR
-1,6 aus 200.000,00 EUR Anrechnung
1,2 aus 200.000,00 EUR
Fahrtkosten+Abwesenheitsgeld
Auslagen + Steuer

Stolze Summe kommt da raus :)
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#6

11.08.2014, 17:05

:daumen

Bei dem KfA noch die Kosten für das Verfahren vor dem BGH aufnehmen.
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#7

11.08.2014, 17:12

Auch wenn ich mit diesen nichts zu tun habe? Ich denke die Festsetzung der Kosten vor dem BGH beantragt die Streitverkündete, oder?
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#8

11.08.2014, 17:20

:patsch

:oops:
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#9

12.08.2014, 08:54

Danke trotzdem für deine schnelle Hilfe :)
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