Abschlusserklärung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Katharina28
Forenfachkraft
Beiträge: 127
Registriert: 18.06.2009, 14:00
Kontaktdaten:

#1

06.08.2014, 13:42

Hallo zusammen,

Mandant kommt mit der gegen ihn ergangenen einstweiligen Verfügung und sagt, tun sie Alles, was nötig ist.

Wir raten zur Abgabe einer vollumfänglichen Abschlusserklärung. Diese wird zugestellt; die Zustellung quittiert. Wir melden uns bei Gericht (für den Fall von Ordnungsmittelanträgen etc.).

Ich rechne hier ab für die Abschlusserklärung:
1,3 GG nach 2300 VV
1,5 EG nach 1000 VV

sowie für die Vertretungsanzeige bei Gericht
0,8 VG nach 3101 VV, da keine Sachanträge gestellt werden.

Irgendwelche Fehler?

Danke für Eure Hilfe
[b][i]Es gibt zwei Dinge, die sind unendlich. Das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl.... Beim Universum bin ich mir nicht so ganz sicher.
(Albert Einstein)[/i][/b]


[url=http://lilypie.com][img]http://by.lilypie.com/kfYPp2/.png[/img][/url]
Giselle73
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 25
Registriert: 11.09.2012, 11:07
Beruf: RA-Fachangestellte

#2

20.12.2016, 12:17

ich stehe vor genau der gleichen Frage, Katharina28. Mandant ruft gegen Nachmittag an, er habe Abmahnung (3 Wochen alt) erhalten, wir machen abends noch Termin, Mandant ruft am nächsten Morgen an, die einstweiilige Verfügung sei gerade zugestellt worden. Da in der Sache nichts zu machen war, vollkommen berechtigte Abmahnung, bittet er, alles zu tun, um weitere Kosten/Nachteile abzuwenden. Mein Chef rät ihm nach Prüfung schliesslich zur Abschlusserklärung, wir verfassen die und senden sie an den Rechtsanwalt des Antragsstellers.

Zur Frage der 1,3 GG für das Abschluss-"schreiben" gibt es massenhaft Rechtsprechung, zur 1,3 GG für den Rat zur Abgabe einer Abschluss-"erklärung" sowie die Erstellung und Übersendung an Antragsteller finde ich nichts.
Vielleicht als Zusatz: Wenn das Abschlusschreiben zur Hauptsache gehört (BGH und so), dann ist Streitwert ja auch der Hauptsachestreitwert, oder? Also nicht der geminderte aus der einstw. Verfügung, denke ich.

Die EInigungsgebühr hatte mein Chef gar nicht auf dem Schirm, er fand das ein wenig "viel".

ich pusche das mal, vielleicht hatte das ja schon mal jemand ? Lieben Dank.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17641
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#3

20.12.2016, 13:05

Hatte ich noch nicht. Aber womit soll denn die EG berechtigt sein? Hier gibts keine Einigung....Euer Mandant macht das, wozu er aufgefordert wurde.

Die 1,3 GG entsteht selbstverständlich auch dann, wenn der Anwalt zur Abschlusserklärung rät und - wie ja in Deinem Fall Giselle - auch noch nach außen tätig wird. Eine Vertretung im Verfahren wurde ja - soweit ich das sehe - nicht beauftragt, da der Mandant schon wusste, dass die Abmahnung gerechtfertigt war.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Giselle73
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 25
Registriert: 11.09.2012, 11:07
Beruf: RA-Fachangestellte

#4

20.12.2016, 13:47

Vielen Dank, Anahid,
Anahid hat geschrieben:Aber womit soll denn die EG berechtigt sein? Hier gibts keine Einigung....Euer Mandant macht das, wozu er aufgefordert wurde.
Ja, sehe ich jetzt auch so. Habe nochmals bei der Nr. 1000 (1) Nr. 2 nachgelesen, dort steht ja auch ausdrücklich "Die Gebühr entsteht nicht, wenn sich der Vertrag ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht beschränkt."
Das kann man ja hier vergleichen, die Abgabe der Abschlusserklärung ist ja ein vollständiges "Anerkenntnis" der Einstw. Verfügung. Ein Zugeständnis an uns hat der Antragsteller ja eben nicht gemacht.

Ich rechne jetzt die 1,3 GG auf den Streitwert der Hauptsache ab. Wenn das Abschlussschreiben (also die Aufforderung, eine Abschlusserklärung abzugeben) nach dem Hauptsachestreitwert geht, kann ja für die unaufgeforderte Abgabe des Abschlussschreibens nichts anderes gelten, finde ich.

Danke nochmals und viele Grüße.
Zuletzt geändert von Giselle73 am 20.12.2016, 15:13, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17641
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#5

20.12.2016, 13:56

Ach so ja Streitwert (den hatte ich vergessen): Ich stimme Dir voll und ganz zu, dass hier eine Ermäßigung nicht in Betracht kommt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Giselle73
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 25
Registriert: 11.09.2012, 11:07
Beruf: RA-Fachangestellte

#6

20.12.2016, 15:12

Nochmals Danke Anahid und liebe Grüße.
Antworten