KFB wenn Hauptsache erledigt
Verfasst: 30.07.2014, 15:24
Heyyy Ihr lieben,
ich stehe gerade auf dem Schlauch
Folgender Sachverhalt
Wir sind Kläger es geht um eine Forderung ( Mietkaution )
es wurde das vereinfachte Verfahren angegordnet da STW unter 600 € ist
Dann wurde terminiert aber wieder augehoben, da wir den Rechtsstreit für erledigt erklärt haben das die Zahlung an uns erfolgt ist.
> Sodann erging folgender Beschluss
Die Kosten werden der Beklagten auferlegt ( § 91a ZPO )
Nun meine Frage was ich abrechne
also aufjedenfall die
3100
+ Poste- und Tele+
Ust.
aber die 3104 auch ??
Bitte dringend um Hilfeee
ich stehe gerade auf dem Schlauch
Folgender Sachverhalt
Wir sind Kläger es geht um eine Forderung ( Mietkaution )
es wurde das vereinfachte Verfahren angegordnet da STW unter 600 € ist
Dann wurde terminiert aber wieder augehoben, da wir den Rechtsstreit für erledigt erklärt haben das die Zahlung an uns erfolgt ist.
> Sodann erging folgender Beschluss
Die Kosten werden der Beklagten auferlegt ( § 91a ZPO )
Nun meine Frage was ich abrechne
also aufjedenfall die
3100
+ Poste- und Tele+
Ust.
aber die 3104 auch ??
Bitte dringend um Hilfeee