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KFB wenn Hauptsache erledigt

Verfasst: 30.07.2014, 15:24
von dasydasy
Heyyy Ihr lieben,

ich stehe gerade auf dem Schlauch :pfeif

Folgender Sachverhalt

Wir sind Kläger es geht um eine Forderung ( Mietkaution )
es wurde das vereinfachte Verfahren angegordnet da STW unter 600 € ist
Dann wurde terminiert aber wieder augehoben, da wir den Rechtsstreit für erledigt erklärt haben das die Zahlung an uns erfolgt ist.
> Sodann erging folgender Beschluss
Die Kosten werden der Beklagten auferlegt ( § 91a ZPO )

Nun meine Frage was ich abrechne

also aufjedenfall die
3100
+ Poste- und Tele+
Ust.

aber die 3104 auch ??
Bitte dringend um Hilfeee :thx :pfeif :wink1

Re: KFB wenn Hauptsache erledigt

Verfasst: 30.07.2014, 15:30
von Liesel
Kein Termin, keine Entscheidung des Gerichtes im schriftlichen Verfahren - keine TG.

Re: KFB wenn Hauptsache erledigt

Verfasst: 30.07.2014, 15:34
von dasydasy
:thx
Danke Dir
:wink2