KFB wenn Hauptsache erledigt

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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dasydasy
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#1

30.07.2014, 15:24

Heyyy Ihr lieben,

ich stehe gerade auf dem Schlauch :pfeif

Folgender Sachverhalt

Wir sind Kläger es geht um eine Forderung ( Mietkaution )
es wurde das vereinfachte Verfahren angegordnet da STW unter 600 € ist
Dann wurde terminiert aber wieder augehoben, da wir den Rechtsstreit für erledigt erklärt haben das die Zahlung an uns erfolgt ist.
> Sodann erging folgender Beschluss
Die Kosten werden der Beklagten auferlegt ( § 91a ZPO )

Nun meine Frage was ich abrechne

also aufjedenfall die
3100
+ Poste- und Tele+
Ust.

aber die 3104 auch ??
Bitte dringend um Hilfeee :thx :pfeif :wink1
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Liesel
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#2

30.07.2014, 15:30

Kein Termin, keine Entscheidung des Gerichtes im schriftlichen Verfahren - keine TG.
LEBE DEN MOMENT

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(UNHEILIG)
dasydasy
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#3

30.07.2014, 15:34

:thx
Danke Dir
:wink2
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