Rücknahme Antrag auf Durchführg. streitiges Verfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Ann_Lachen
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#1

30.07.2014, 11:29

Hallo,

Gegenseite hat MB beantragt, unsere Mandantin hat persönlich Widerspruch dagegen erhoben. Gegenseite hat daraufhin Antrag auf Durchführung streitiges Verfahren gestellt mit Klageanträgen. Wir wurden beauftragt, Verteidigungsanzeige und Klageerwiderung mit PKH-Antrag einzureichen. Nach der Klageerwiderung wurde von der Gegenseite der Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens zurückgenommen. Wer trägt nun die Kosten, die bis dahin entstanden sind? PKH-Beschluss ist nicht ergangen. Kann ich die Gebühren gegen die Gegenseite festsetzen lassen, wenn ja nach welchen §§?
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Giesi085
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#2

30.07.2014, 11:34

Das Gericht hat von Amts wegen zu entscheiden, wer die Kosten trägt.
Ich würde beantragen, dass die Kosten der Klägerseite aufzuerlegen sind. Siehe § 269 ZPO
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strange
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#3

09.10.2014, 10:03

Ich hänge mich mit meiner Frage mal hier hinten dran, weil es zum Thema gehört ;)

Wir haben MB beantragt. Der Gegner hat Widerspruch eingelegt. Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens nach Widerspruch war schon mit MB-Antrag gestellt.
Nun teilt mir der M mit, er habe sich mit dem G geeinigt und die Sache sei erledigt.

Die weiteren GK für die Abgabe ans Streitgericht sind noch nicht eingezahlt.

Wie gehe ich jetzt taktisch vor, um keine weiteren Kosten mehr auszulösen? GK einfach nicht einzahlen und warten, bis die Akte vom Gericht weggelegt wird? Oder Rücknahme des Antrages auf Durchführung des streitigen Verfahrens?
Ich tendiere zu Letzterem, dann kann ich ganz normal die 1,0 Geb. für den MB beim M abrechnen, oder was meint Ihr?

Danke im Voraus

LG, strange
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Thomas Manegold
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