Klagerücknahme, Kläger trägt welche Kosten?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Namfa
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#1

28.07.2014, 13:29

Hallo zusammen,
es gibt den Beschluss nach 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO, dass der Kläger die Kosten trägt, da Klagerücknahme vor Rechtshängigkeit.
Was kann denn nun der Rechtsanwalt des Beklagten, der einen Verteidigungsschriftsatz ans Gericht geschickt hat und zudem Kostentragung durch den Kläger beantragt hat, abrechnen?
Danke vorab für Eure Hilfe...
Namfa
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Liesel
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#2

28.07.2014, 13:41

Vorschlag?
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#3

28.07.2014, 13:48

Was denkst Du denn?

Ist nicht sooo schwer.
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Namfa
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#4

28.07.2014, 14:08

Hallo zusammen,

also entweder eine 1,3 Verfahrensgebühr nach 3100 VV RVG oder muss ich die auf 0,8 reduzieren nach 3101 VV RVG?
Mein Chef hat aber eine komplette Klageerwiderung geschrieben, daher weiß ich nicht, ob die Reduzierung sein muss...
Natürlich noch Telekommunikation und MWSt....
Mein Chef war außergerichtlich nicht befasst, so dass daraus nichts mehr kommt.
Was meint ihr?
Namfa
gkutes

#5

28.07.2014, 14:36

jetzt muss ich da mal nachfragen - vor Rechtshängigkeit bedeutet doch vor Zustellung.
Wie kann der Beklagtenvertreter denn dann schon eine Klageerwiderung gefertigt haben??
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Liesel
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#6

28.07.2014, 14:54

Ich gehe mal davon aus, daß Klagerücknahme nicht vor Rechtshängigkeit erfolgte, sondern daß der Anlass zur Einreichung der Klage vor Rechtshängigkeit weggefallen und die Klage daraufhin zurückgenommen wurde. Dies ergibt sich so zumindest aus 269 Abs. 3 S. 3.
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#7

28.07.2014, 15:29

Hallo zusammen,

zum Hintergrund noch ein bisschen Sachverhalt: Kläger hat Zahlungsanspruch, Beklagter hat Zurückbehaltungsrecht selbst (ohne Anwalt) geltend gemacht. Anwalt des Kläger hat Klage eingereicht, Beklagter hat ohne Anerkenntnis einer Rechtsschuld bezahlt, weil er keinen Prozess wollte. (Geld ging nach Rechtshängigkeit auf Klägerkonto ein, jedoch hat Gericht festgestellt, dass Zurückbehaltungsrecht wirksam geltend worden war und somit kein Anlass zur Klageerhebung bestand.) Dann kam mein Chef als Beklagtenanwalt in Spiel und hat, da die Klagerücknahme trotz Bezahlung auf sich warten ließ, sich bestellt, Verteidigungsbereitschaft angezeigt und die Klageerwiderung aufgesetzt...

Welche Gebühr schreibe ich also jetzt in den Kostenfestsetzungsantrag rein: 1,3?

Viele Grüße,
Namfa
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