VU / Einspruch als unzulässig verworfen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Moli
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#1

23.07.2014, 17:16

Hallo zusammen,

ich muss einen Vorgang abrechnen und bin mir unsicher

Wir haben zunächst ein VU beantragt, Verkündungstermin 1 Woche später, weil Gegner am Terminstag angerufen hat wegen Krankheit. Gegner sollte dann ein Attest vom Arzt einreichen binnen 1 Woche, was nicht geschah. Dann VU. Gegner legt 7 Wochen später Einspruch ein, begründet erneut mit Erkrankung und soll erneut Attest einreichen, was wiederum nicht geschieht. Es ergeht dann ein Urteil nach Aktenlage "Einspruch wird als unzulässig verworfen", "weitere Kosten trägt der Beklagte".

Kann ich hier evtl. eine 1,2 Terminsgebühr abrechnen oder immer noch nur die 0,5. Ich stehe echt auf dem Schlauch.

Vielen Dank schon jetzt.
LG Moli
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Muschel
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#2

23.07.2014, 17:23

Da ihr ja nicht verhandelt habt, weil keiner da war, könnt ihr nur eine 0,5 TG abrechnen. Ich lass mich aber gern auch eines besseren belehren. :wink:
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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