Geschäftsgebühr im außergerichtl. Schuldenbereinigungsplan

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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LuisaJL
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#1

23.07.2014, 15:17

Huhu :wink1

Ich stehe gerade etwas auf der Leitung. In meiner Angelegenheit vertreten wir den Gläubiger. Der Insolvenzverwalter des Schuldners hat unserer Mandantschaft ein Schreiben vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass sie beauftragt worden sind ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchzuführen. Er bat um Übersendung einer detaillierten Forderungsaufstellung nebst Anlagen.

Dieses Schreiben haben wir mit den Belegen gefertigt.

Kann ich hierfür eine Geschäftsgebühr 2300 VV RVG abrechnen? Oder welche Gebühren kann ich hier in Ansatz bringen?

Vielen Dank für eure Hilfe schon einmal!
LuisaJL
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#2

24.07.2014, 09:00

Kann keiner helfen? :(
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Muschel
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#3

24.07.2014, 09:02

Der Anwalt erhält für seine gesamte Tätigkeit eine Verfahrensgebühr in Höhe von 0,5 nach Nr. 3314 VV.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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