JVEG Vergütung Zeitsäumnis Vorstand e. V.

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
SabrinaL
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 44
Registriert: 14.07.2008, 11:33
Software: RA-Micro
Wohnort: Hamburg

#1

14.07.2014, 13:18

Hallo,

der Vorstand eines e. V. macht Entschädigung für Aufwand in Höhe von EUR 5,00 pro Stunde geltend. Wo im JVEG kann ich diese Höhe entnehmen. Ich kann nichts finden. Kann jemand helfen? Danke, im Voraus.
Benutzeravatar
Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3584
Registriert: 30.01.2008, 09:20
Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#2

14.07.2014, 15:55

gem. § 20 JVEG ist Zeitversäumnis eigentlich 3,50 € für höhere Beträge muss er m.E. Verdienstausfall etc. nachweisen.
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#3

14.07.2014, 16:18

132
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Antworten