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Neue Kündigung = Neue Angelegenheit?

Verfasst: 11.07.2014, 12:05
von Muschel
Hallo ihr Lieben,

wir vertreten einen Arbeitgeber, der seine Mitarbeiterin erst ordentlich kündigen ließ, durch uns. Das wurde von uns auch bereits abgerechnet.

Jetzt kam er 2 Monate später wieder an und wollte die Fristlose Kündigung (weil die Mitarbeiterin sich im gegenüber im Ton vergriffen hat, Beleidigung etc.).

Haben nunmehr die fristlose Kündigung fertiggestellt und so wie es aussieht, geht die Mitarbeiterin dagegen auch nicht vor.

Ist das jetzt eine neue Angelegenheit oder ist das mit der 1. Abrechnung erledigt?

Re: Neue Kündigung = Neue Angelegenheit?

Verfasst: 11.07.2014, 12:14
von Anahid
Meiner Meinung nach eine neue Angelegenheit.

Re: Neue Kündigung = Neue Angelegenheit?

Verfasst: 11.07.2014, 12:22
von Tine Dea
Schließe mich Anahid an, für mich auch neue Angelegenheit

Re: Neue Kündigung = Neue Angelegenheit?

Verfasst: 11.07.2014, 12:27
von Muschel
Und da nehme ich als GW auch normal 3 Bruttomonatsgehälter? :pfeif

Re: Neue Kündigung = Neue Angelegenheit?

Verfasst: 11.07.2014, 12:29
von Tine Dea
Ja 8)

Re: Neue Kündigung = Neue Angelegenheit?

Verfasst: 11.07.2014, 12:31
von Muschel
Da wird sich der Mandant aber bedanken, hat schon bei der ersten Rechnung rumgemosert! :mrgreen:

Re: Neue Kündigung = Neue Angelegenheit?

Verfasst: 11.07.2014, 13:01
von Liesel
Dann soll er doch die Kündigung selbst schreiben. :roll: